Dos and Don´ts: „Ist das Rezept echt?“
Du kennst es: Nicht selten stehen im HV Kund:innen, die ohne Rezept in die Apotheke kommen, trotzdem nach verschreibungspflichtigen Medikamenten fragen und mit Unverständnis reagieren, wenn du sie um die Vorlage der Verordnung bittest. Doch auch wenn ein Rezept vorliegt, ist mitunter Vorsicht geboten. Stichwort Fälschung. Unsere Dos and Don´ts liefern dir Tipps, wenn du daran zweifelst, ob ein Rezept echt ist.
Dos
Zweite Meinung einholen
Nicht jede Fälschung ist auf den ersten Blick zu erkennen. Kein Wunder, dass dir mitunter Zweifel kommen, ob das Rezept echt ist. Kannst du eine Fälschung nicht mit Sicherheit ausschließen, solltest du dir den Rat eines/einer Kolleg:in einholen oder den/die Chef:in hinzuziehen.
Kolleg:innen warnen?!
Hast du eine Fälschung erkannt, solltest du auch die Kolleg:innen und andere Apotheken darüber informieren, falls sich der Vorfall wiederholt. Dabei ist jedoch Fingerspitzengefühl gefragt, denn generell gilt die Schweigepflicht. Berichte also nur von der Fälschung, ohne Namen oder weitere Details zum/zur Täter:in zu nennen.
Vorgehen abstimmen
Wie mit der Fälschung beziehungsweise dem/der vorlegenden Person umzugehen ist, sollte mit dem Team und der Apothekenleitung sowie auch der – angeblich – verschreibenden Praxis abgesprochen werden. Denn eine Strafanzeige ist zwar möglich, aber keine Pflicht. Gleiches gilt für das Hinzuziehen der Polizei.
Don´ts
Falsche Unterstellungen machen
Fallen dir am vorgelegten Rezept Ungereimtheiten auf, kann es dafür verschiedene Ursachen geben, die nicht automatisch eine vorsätzliche Fälschung bedeuten. Womöglich hat der/die Verschreibende „nur“ einen Fehler gemacht. Anstatt den/die Gegenüber also direkt der Rezeptfälschung zu verdächtigen, ist zunächst Arztrücksprache angesagt.
Zweifel verdrängen
Hegst du Zweifel an der Echtheit des Rezepts, solltest du diese nicht einfach beiseiteschieben und die Verordnung trotzdem beliefern. Denn dann droht eine Retax durch die Kasse und du verstößt gegen die Sorgfaltspflicht und deine Pflicht zum Unterbinden von Arzneimittelmissbrauch.
„Ist das Rezept echt?“
Auf eine direkte Nachfrage nach der Echtheit des Rezepts solltest du besser verzichten. Denn handelt es sich tatsächlich um eine Fälschung, kann der/die Gegenüber mitunter aggressiv darauf reagieren und/oder dich und deine Kolleg:innen sogar bedrohen, um an das geforderte Arzneimittel zu kommen.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Ab 15. Oktober: Änderungen beim Impfhonorar
GKV-Spitzenverband und DAV haben sich auf neue Impfhonorare geeinigt. Zum 15. Oktober tritt der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von …
Syphilis: Benzylpenicillin-Benzathin wird knapp
Anfang September tagte der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Bewertet wurde unter anderem die Versorgungslage von Benzylpenicillin-Benzathin. Das Antibiotikum, das …
Akutversorgung: Stückeln nicht erlaubt
Der Rahmenvertrag sieht im Akutfall keine Abgabe von Teilmengen vor. Allerdings sind Abweichungen von der verordneten Packungsgröße möglich. Diese sind …