April, April – heißt es beim Testhonorar, denn die geplante Erhöhung von 11,50 Euro auf 13,50 Euro zum 1. November wurde in der gestern veröffentlichten Testverordnung doch nicht umgesetzt.
Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) wurde am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit den kostenlosen Bürgertestungen für alle ist Schluss und auch mit der geplanten Erhöhung des Testhonorars. Laut Referentenentwurf sollte die Vergütung für die Testdurchführung (inklusive Gespräch, Probennahme, PoC-Diagnostik, Ergebnismitteilung, Ausstellung eines Zeugnisses über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion einschließlich der Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats) zum 1. November auf 10 Euro je Testung – also um 2 Euro – steigen. Die Sachkosten sollten weiterhin mit 3,50 Euro vergütet werden.
Davon ist in der TestV nichts zu finden. Es bleibt bei 8 Euro für den Aufwand und 3,50 Euro für die Sachkosten.
Das Testhonorar ist von Beginn an ein Streitthema. Nachdem Teststellen, darunter auch Apotheken, zu Beginn bis zu 18 Euro für Durchführung und Sachkosten erhalten haben, wurde die Vergütung im Sommer drastisch gekürzt und sollte ab November wieder aufgestockt werden. Doch es gab eine Lücke in der Vergütung, auf die die ABDA in ihrer Stellungnahme zur Novellierung der TestV hinwies. „In § 12 Absatz 1 wird die Vergütung für die Testdurchführung ab dem 1. November 2021 auf zehn Euro erhöht. Da die bisherige Testverordnung aber mit Ablauf des 10. Oktober 2021 außer Kraft treten wird, entsteht hierdurch eine Lücke.“ So gebe es für die 21 Tage zwischen dem Ende der alten und dem Inkrafttreten der neuen Testverordnung keine klare Regelung in puncto Honorar. Ab dem 11. Oktober sei die Vergütung folglich unklar. Um dies zu vermeiden, hatte die ABDA zwei Vorschläge: „Wir regen daher entweder eine Erhöhung direkt zum Inkrafttreten der neuen Testverordnung an, oder alternativ z.B. folgende Formulierung: ‚… beträgt für Leistungen bis zum 31. Oktober 2021 je Testung 8 Euro, ab dem 1. November 2021 je Testung 10 Euro.‘“
Doch daraus wird nichts – das Bundesgesundheitsministerium hat die Erhöhung aus der TestV einfach ganz gestrichen.
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