Direktabrechnung: Zahlungsausfälle bei Privatversicherten
Die Direktabrechnung kann für Apotheken zum Verlustgeschäft werden. Aktuell wird vor Zahlungsausfällen bei der Direktabrechnung und Selbstzahlern gewarnt.
In der Hauptstadt berichten vermehrt Apotheken über offene Rechnungen hochpreisiger Arzneimittel. Betroffen sind Abgaben an Privatversicherte – auch wenn entsprechende Abtretungserklärungen vorliegen. In einem Fall wird von einem zahlungsunwilligen Patienten berichtet, der größere Mengen Fentanyl-Pflaster erhalten hat. Für die entstandenen Kosten will er jedoch nicht aufkommen.
In einem anderen Fall wurde eine Patientin mit hochpreisigen Immunmodulatoren versorgt. Die Kostenübernahme durch die Kasse wurde in einer Abtretungserklärung vereinbart. Doch das Geld kam bei der Apotheke nicht an. Der Grund: Aus vertraglichen Gründen wurde eine Teilauszahlung der Rechnungssumme an die Versicherte geleistet. Doch die leitete das Geld nicht an die Apotheke weiter.
Die Direktabrechnung ermöglicht es der Apotheke, direkt mit der privaten Krankenversicherung der Patient:innen abzurechnen. Ausgeschlossen sind Anteile, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden wie beispielsweise Beihilfe und Eigenanteile. Diese werden separat in Rechnung gestellt.
Steht Versicherten nur ein anteiliger Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenversicherung zu, sind diese verpflichtet, der Apotheke die Differenz zwischen Erstattung der Krankenversicherung und Differenz zum Verkaufspreis zu erstatten. Sollte die Krankenversicherung die Erstattung ganz oder teilweise verweigern, wird in der Regel der Versicherte für die Erfüllung der Forderung des Apothekers zur Kasse gebeten.
Sollten Versicherte der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, bleibt Apotheken mitunter nur, die offenen Rechnungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben. In Berlin erhalten BAV-Mitglieder aufgrund eines Kooperationsvertrages Sonderkonditionen für einen Inkassoservice mit Kompetenz im Apothekenbereich – in mehr als 50 Prozent werde bereits vorgerichtlich eine zufriedenstelle Lösung erreicht, heißt es vom Dienstleister.
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