Die Krux mit den Auffrisch-Zertifikaten: Praxen ahnungslos?
3/3 statt 2/2 Booster: Digitale Impfnachweise können längst auch für Corona-Auffrischimpfungen ausgestellt werden, und zwar nachträglich in Apotheken oder direkt bei der Impfung, zum Beispiel in der Arztpraxis. Entscheidend für die Auffrisch-Zertifikate ist das richtige Eintragen. Doch genau dabei hakt es offenbar.
Seit mehreren Wochen laufen hierzulande die Auffrischimpfungen gegen Corona, laut dem geschäftsführenden Gesundheitsminister Jens Spahn jedoch bisher noch zu langsam. „Das Tempo beim Boostern reicht nicht“, betonte er kürzlich im Rahmen der Bundespressekonferenz und warb intensiv für die Auffrischung, am besten für alle Geimpften, die wollen. Gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission ist die zusätzliche Impfdosis vor allem für Menschen aus vulnerablen Gruppen ratsam, darunter über 70-Jährige, Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen für alte Menschen, auch unter 70 Jahren, Personal von Pflegeeinrichtungen für Ältere sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf, medizinisches Fachpersonal mit direktem Patientenkontakt. Den Booster soll es frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie geben. Auch diejenigen, die mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) erstimmunisiert wurden, sollten aufgefrischt werden, und zwar sogar bereits vier Wochen nach der ersten Impfung.
Die gute Nachricht: Generell scheint das Angebot zur Auffrischungsimpfung bei den Impflingen gut angenommen zu werden. So ist zumindest der Eindruck aus einer Berliner Arztpraxis, die ihren Praxisbetrieb jeden Mittwochvormittag zugunsten der Impfungen eingeschränkt hat. Trotz Termin heißt es dort für impfwillige Patient:innen Schlange stehen für die Booster-Impfung. Bevor es die dritte Dosis gibt, erfolgt zudem noch einmal ein ausführliches Beratungsgespräch rund um eventuelle Nebenwirkungen bei der ersten Impfserie und mögliche Reaktionen nach der Auffrischung.
Im Anschluss an die Spritze gibt es für „Geboosterte“ ein neues Impfzertifikat ungefragt dazu. Aber hier kommt das Problem: Denn nicht nur Apotheken müssen beim nachträglichen Ausstellen der Auffrisch-Zertifikate wachsam sein. Auch für Arztpraxen heißt es, zwischen 2/2- und 3/3 Booster zu unterscheiden, zumindest in der Theorie. Denn das ist offenbar nicht allen klar. So kommt es, dass auf dem druckfrischen neuen digitalen Impfnachweis auch bei Janssen-Geimpften schwarz auf weiß steht: „Erstimpfung/Wiederimpfung: 3/3“. Eigentlich müsste es jedoch 2/2 heißen.
Angesprochen auf die falsche Eingabe, folgt in der Praxis eine ehrliche Antwort: „Ich habe keine Ahnung, wie man die Auffrisch-Zertifikate nach der Janssen-Impfung ausstellt.“ Für Impflinge heißt es also entweder ab in die Apotheke und den Nachweis noch einmal korrekt ausstellen lassen oder in den sauren Apfel beißen und das „falsche“ Zertifikat in die App übertragen – zumindest am Impfstatus ändert sich dadurch nichts.
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