Covid-19 Vaccine Janssen: Lagerung und Haltbarkeit
Ende Mai soll Covid-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson erstmals an die Praxen ausgeliefert werden. Rund 500.000 Impfdosen stehen in der letzten Maiwoche zur Verfügung – das gilt bei Lagerung und Haltbarkeit für den Corona-Impfstoff von Janssen.
Der Janssen-Impfstoff ist für die aktive Immunisierung von Personen ab einem Alter von 18 Jahren zur Prävention von Covid-19 zugelassen. Eine Priorisierung für den Vektorvirenimpfstoff, der nur einmal verabreicht werden muss, gibt es nicht. Somit kann nach ärztlichem Ermessen und Aufklärung sowie nach Zustimmung des Impflings geimpft werden. Verabreicht wird eine Einzeldosis zu 0,5 ml.
Die Wirksamkeit gegen Covid-19 betrug 14 Tage nach Impfung 66,9 Prozent und nach 28 Tagen 66,1 Prozent. In puncto schwere Corona-Infektion beträgt die Wirksamkeit 14 Tage nach der Impfung 76,7 Prozent und nach 28 Tagen 85,4 Prozent.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt jedoch eine Altersgrenze. So soll der Impfstoff ab einem Alter von 60 Jahren zum Einsatz kommen. Dennoch ist eine Impfung mit Covid-19 Vaccine Janssen unterhalb dieser Altersgrenze nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die Patient:innen möglich.
Haltbarkeit von Covid-19 Vaccine Janssen
Covid-19 Vaccine Janssen wird in Mehrdosenbehältnissen ausgeliefert. Ein Vial enthält maximal fünf Impfdosen.
Die ungeöffneten Vials sind zwei Jahre bei Minus 25 bis Minus 15 Grad haltbar. Im Kühlschrank können die Mehrdosenbehältnisse bei 2 bis 8 Grad für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten gelagert werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) liefert Ärtz:innen für Hausbesuche den Hinweis, dass ungeöffnete Vials bei 9 bis 25 Grad für insgesamt zwölf Stunden stabil sind.
Wurde die erste Dosis entnommen, sollte der Impfstoff aus mikrobiologischer Sicht sofort verimpft werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Mehrdosenbehältnis bei 2 bis 8 Grad für maximal sechs Stunden oder alternativ maximal drei Stunden bei Raumtemperatur (höchstens 25 Grad) aufzubewahren. Mit Ablauf der Fristen muss der restliche Impfstoff verworfen werden!
Achtung: Der Vektorvirenimpfstoff darf nach erstmaligem Auftauen nicht wieder eingefroren werden. Der Impfstoff ist bereits gebrauchsfertig und muss nicht rekonstituiert werden. Er kann also direkt verimpft werden.
„Nicht verwendeter Impfstoff oder Abfallmaterial sollen in Übereinstimmung mit den örtlichen Richtlinien für pharmazeutische Abfälle entsorgt werden“, schreibt die KBV. Wurde Impfstoff in der Praxis verschüttet, ist dieser mit Mitteln, die eine viruzide Wirkung gegen Adenoviren haben, zu desinfizieren.
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