Seit einigen Wochen wird auch in Apotheken gegen Corona geimpft. Jetzt kann abgerechnet werden, denn das DAV-Portal wurde um eine neue Funktion erweitert.
Seit dem 8. Februar dürfen Apotheken Corona-Impfungen durchführen, knapp vier Wochen später – seit dem 1. März – steht den Apotheken, die die durchgeführten Impfungen im Verbändeportal dokumentiert haben, das entsprechende Abrechnungsmodul im DAV-Portal zur Verfügung. Die Abrechnung ist für einen Monatszeitraum, aber auch über einen frei wählbaren Zeitraum hinweg möglich. Außerdem sind die nachträgliche Erstellung sowie der erneute Abruf des Abrechnungs-PDF möglich.
Wie der Landesapotheker-Verband Sachsen-Anhalt informiert, werden aus steuerrechtlichen Gründen alle Zertifikate, die unmittelbar nach der Erfassung einer Corona-Impfung ausgestellt wurden, in der Abrechnung für die Impfungen geführt. Alle Impfzertifikate, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Impfung ausgestellt wurden, werden auf der Abrechnung für die Zertifikatsausstellung geführt – das gilt auch für Genesenenzertifikate.
Rechnen Apotheken durchgeführte Corona-Impfungen ab, sind verschiedene Erstattungsbeträge zu berücksichtigen. So wird vergütet:
- Impfung von Montag bis Freitag: 28 Euro, Sonder-PZN 17716553
- Impfung an Sams-, Sonn- und Feiertagen: 36 Euro, Sonder-PZN 17716576
- Hausbesuchspauschale: Aufsuchen eines Impflings: 35 Euro, Sonder-PZN 17716582 – werden weitere Personen in derselben Einrichtung geimpft, können pro Impfling 15 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt werden, Sonder-PZN 17716599
- Impfzertifikat: 6 Euro, Sonder-PZN 17716607
Zudem wird im DAV-Portal monatlich die abzurechnende Anzahl der Schutzimpfungen abgerufen und ein Abrechnungs-PDF erstellt, das auf den Sammelbeleg des Nacht- und Notdienstfonds übertragen wird – dieses beinhaltet auch die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Impfung generierten Impfzertifikate.
Achtung, das PDF muss in der Apotheke bis zum 31. Dezember 2024 aufbewahrt und dokumentiert werden.
Auf dem Sammelbelg sind die Felder Empfänger, Fonds-IK und das Feld unter der Fonds-IK von der Apotheke durchzustreichen und in den Verordnungsteil „Covid-19-Impfleistungen“ einzutragen. Außerdem muss das Apotheken-IK dokumentiert werden. In das Feld „Summe“ kommt die Gesamtsumme der durchgeführten Impfungen sowie die Anzahl der ausgestellten Zertifikate in Euro. Außerdem sind die entsprechenden Sonder-PZN aufzudrucken sowie die zugehörige Anzahl und die Summe des Erstattungsbetrages.
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