Corona-Impfung in Apotheken beschlossen – Details noch offen
Schon bald sollen Apotheker:innen gegen Corona impfen. Bundestag und Bundesrat haben das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ beschlossen – es wird also eine Anpassung im Infektionsschutzgesetz geben. Einige Fragen sind dennoch offen. Wie die Apothekerkammer Berlin informiert, werden Details in der noch zu verabschiedenden Corona-Impfverordnung geregelt sein.
In puncto Impfkampagne soll der Turbo gezündet werden. Dazu hat die Ampelkoalition einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz ermöglichen es nun, dass nicht nur Ärzt:innen, sondern auch Apotheker:innen ,Tier- und Zahnärzt:innen Personen ab 12 Jahren impfen dürfen – allerdings nur zeitlich befristet bis Ende 2022. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen wie eine ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder die Einbindung in mobile Impfteams erfüllt sein.
„Die Möglichkeit, dass Apotheker:innen in Berlin gegen Covid impfen dürfen, steht kurz vor der Umsetzung. Die Rechtsgrundlage dafür wird mit dem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzrechts geschaffen. Details werden in der anschließend zu verabschiedenden Corona-Impfverordnung geregelt. Ab diesem Zeitpunkt können alle Kolleginnen und Kollegen, die eine entsprechende Schulung absolviert haben, mit den Impfungen beginnen“, teilt die Apothekerkammer Berlin mit. Kammer und Verein bieten noch vor dem Jahreswechsel weitere 125 Plätze für Grippeimpfschulungen an. Die Schulung berechtig Apotheker:innen auch zur Corona-Impfung, allerdings dürfen damit nur Personen ab 18 Jahren immunisiert werden. Apotheker:innen, die nach dem neuen (kürzeren) Corona-Curriculum geschult werden, dürfen Personen ab zwölf Jahren gegen Corona impfen.
„Alle Apothekerinnen und Apotheker, die bereits für Grippeschutzimpfungen geschult sind, werden gemäß dem derzeitigen Stand des Gesetzentwurfes keine weitere Schulung benötigen“, stellt die Kammer klar. Dies sind in Berlin derzeit rund 200 Kolleg:innen.
„Der neue Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzrechts wurde inzwischen im Deutschen Bundestag beraten […] Nach Verabschiedung und Veröffentlichung wird das Gesetz voraussichtlich zum Ende der nächsten Woche in Kraft treten“, teilt die Kammer am Freitag mit.
Fragen zu Räumlichkeiten, Impfstoffbezug, Dokumentation, Vergütung und Abrechnung sind zurzeit noch offen und werden in der noch anstehenden Änderung der Corona-Impfverordnung geregelt sein.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Nicht genug gearbeitet: Gehaltsrückzahlung Pflicht?
Die wöchentlichen Arbeitszeiten von PTA und anderen Angestellten sind im Arbeitsvertrag geregelt und einzuhalten. Arbeiten Beschäftigte weniger als vertraglich vereinbart, …
Telefonische Krankschreibung soll dauerhaft möglich werden
Während der Corona-Pandemie konnten sich Patiente:innen telefonisch bei dem/der Ärzt:in krankschreiben lassen. Nun soll die Regelung dauerhaft eingeführt werden – …
Kündigung: „Gesehen haben“ reicht nicht als Empfang
Geht es um das Thema Kündigung, kommt zwischen Angestellten und Chef:innen oftmals die Frage nach deren Rechtmäßigkeit auf. Doch auch …