Apotheker:innen sowie Zahn- und Tierärzt:innen sollen künftig gegen Corona impfen – und zwar schon Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Apotheker:innen, die bereits am Modellprojekt Grippeschutzimpfung teilnehmen, dürfen Personen ab einem Alter von 18 Jahren impfen – eine extra Schulung ist nicht nötig.
Die Impfquote muss gesteigert werden und dazu sollen niedrigschwellige Angebote geschaffen werden und auch Apotheker-, Zahn- und Tierärzt:innen in die Impfkampagne eingebunden werden. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz in § 20b geändert werden.
Apotheker:innen können Personen ab zwölf Jahren impfen, vorausgesetzt sie haben erfolgreich an einer ärztlichen Schulung teilgenommen und verfügen über geeignete Räumlichkeiten oder Apotheker:innen sind in andere geeignete Strukturen, insbesondere ein mobiles Impfteam, eingebunden. So ist es dem Gesetzesentwurf der Ampelparteien zu entnehmen.
Die ärztliche Schulung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der Corona-Impfung, insbesondere zur
- Aufklärung,
- Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese und Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien,
- Einholung der Impf-Einwilligung umfassen.
Außerdem sollen Apotheker:innen Kenntnis über Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen sowie Fähigkeiten zur Durchführung der Notfallmaßnahmen erlangen.
Die Bundesapothekerkammer soll bis zum Jahresende in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum erarbeiten.
„Bereits im Rahmen von Modellvorhaben […] durchgeführte ärztliche Schulungen berechtigen zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“, heißt es.
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