Der Hashwert ist bei Cannabis und Dronabinol seit mehr als einem Jahr verpflichtend. Offene Fragen gibt es dennoch – beispielsweise zum Zeitstempel im Hashwert.
Der Hashwert ist der digitale Fingerabdruck für einen Dateninhalt; beispielsweise für eine Cannabisrezeptur. Rechenzentren und Kassen können den Code zurückverfolgen und prüfen, ob eine Manipulation vorliegt. Die 40-stellige Zahl wird gemäß Technischer Anlage 1 als Verifizierungsinformation in die 2. und 3. Taxzeile wie folgt gedruckt:
2. PZN (10-stellig): Stellen 1-10
2. Faktor (3-stellig): Stellen 11-13
2. Taxe (7-stellig): Stellen 14-20
3. PZN (10-stellig): Stellen 21-30
3. Faktor (3-stellig): Stellen 31-33
3. Taxe (7-stellig): Stellen 34-40
Der Code verlinkt das Muster-16-Formular mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten.
Hashwert: Zeitstempel bei Cannabis und Dronabinol
Der Z-Datensatz wird gemeinsam mit dem Abrechnungsdatensatz an die Krankenkasse übermittelt. Am Ende des Z-Datensatzes ist der Zeitstempel zu finden. Dieser gibt Auskunft über das Abgabedatum mit genauer Uhrzeit. Wie der Zeitstempel für Cannabis und Dronabinol gebildet wird, regelt die Technische Anlage 1 unter 4.14.1 c „Rezepturen nach Anlage 10 zur Hilfstaxe und weitere Rezepturen nach §§ 4 und 5 Absatz 3 AMPreisV.“ Unter dem Punkt Herstellungsdatum und Zeitpunkt der Herstellung (Datenelement ZDC-04 aus TA3) heißt es: „Der Zeitstempel (ZDC-04) ist aus dem Abgabedatum und dem Zeitpunkt ‚00:00‘ zu bilden.“
Und dann liefert die Technische Anlage noch einen Hinweis. „Zur Information: Bei der Abrechnung von Rezepturen nach Anlage 10 zur Hilfstaxe und weiteren Rezepturen nach §§ 4 und 5 Absatz 3 AMPreisV kann eine ärztliche Verordnung immer nur eine Rezeptur umfassen.“
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