BVpta will Qualifikationsstufe „Pharmazie-Assistenz (PA)”
Am 6. November fand die Verbändeanhörung zur Apothekenreform statt. Der Bundesverband der PTA (BVpta) hat kurz darauf eine Stellungnahme veröffentlicht und die Einführung einer neuen Qualifikationsstufe „Pharmazie-Assistenz (PA)” vorgeschlagen. „Wir wollen keine Konkurrenz, sondern Kompetenz“, so der BVpta. Zudem soll die Vertretungsbefugnis auf 24 Tage ausgeweitet werden.
Die Reformvorgaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sehen eine Vertretungsbefugnis für PTA in festgelegten Fällen unter bestimmten Voraussetzungen vor. So darf keine andere vertretungsbefugte Person zur Verfügung stehen und PTA müssen eine zweijährige Qualifikation neben dem Beruf absolviert haben. Außerdem ist eine Apotheker:innen-Vertretung durch PTA nur an maximal 20 Tagen im Jahr – davon nicht mehr als zehn zusammenhängend – möglich.
24 statt 20 Tage
Der BVpta regt an, die Vertretungsbefugnis auf 24 Tage zu verlängern. Denn Apotheken sind in der Regel an sechs Tagen pro Woche geöffnet. „Eine 24-tägige Vertretungsbefugnis würde es dem/der Apothekeninhaber:in ermöglichen, sich 2 mal 2 komplette Wochen vertreten zu lassen.“ Außerdem solle eine Meldepflicht für die Vertretung durch weiterqualifizierte PTA bei den Landesapothekerkammern/Aufsichtsbehörden eingeführt werden. Nur so sei sichergestellt, dass die Vertretungsbefugnis von den Apothekeninhaber:innen nicht „missbraucht“ werde.
Der BVpta weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der neuen Vertretungsbefugnis keine Leitungsbefugnis und kein Übergang von Inhaberrechten einhergehen darf. Darüber hinaus brauche es eine gesetzliche Absicherung, dass die Vertretungsregelung nicht als „Schlupfloch“ für Fremdbesitz oder Kettenstrukturen genutzt werden kann.
Pharmazie-Assistenz
Der BVpta begrüßt die vom BMG geplanten Referentenentwürfe zur Apothekenreform und den Ansatz, PTA künftig mehr Verantwortung zu übertragen und schlägt mit der Pharmazie-Assistenz (PA) eine neue Qualifikationsstufe vor – eine gesetzlich geregelte Weiterbildung für erfahrene PTA mit klar definierten Befugnissen. Die PA soll Apotheken in bestimmten Situationen vertretungsberechtigt unterstützen, ohne die Leitungshoheit der approbierten Apotheker:innen zu berühren, so der BVpta. Zudem solle die Vertretungsbefugnis des/der zukünftigen Pharmazie-Assistenz an die des/der Pharmazieingenieur:in angepasst werden.
PA sollen inner- wie außerbetrieblich als solche erkennbar sein, daher sei es erforderlich, den PTA im Rahmen der neuen gesetzlich geregelten Qualifikationsstufe den staatlich anerkannten Titel „Pharmazie-Assistenz“ zu verleihen. „Die vorgeschlagene Qualifikationsstufe („Pharmazie-Assistenz“) stärkt das Team, fördert Verantwortung und sichert Versorgung und das, ohne die Leitungshoheit zu berühren“, heißt es vom BVpta.
Außerdem sollen PTA-Schulen bundesweit als Weiterbildungsorte gesetzlich verankert werden, um einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen und Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden.
Honorarerhöhung
Das Apothekenhonorar muss angehoben werden. „Nur finanziell stabile Apotheken könnten qualifiziertes Personal halten, ausbilden und tarifgerecht entlohnen.“ Daher fordert der BVpta die Regierung auf, den Passus im Koalitionsvertrag umgehend umzusetzen. Dort heißt es: „Wir erhöhen das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro. In Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen.“
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