Bioidenticals: Alymsys und Oyavas sind austauschbar
Zum 1. Juni wurde die Anlage 1 des Rahmenvertrages um zwei Bevacizumab-haltige Arzneimittel erweitert – Alymsys (Servier) und Oyavas (Stada) gelten als austauschbar.
Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) vereinbaren die Anlage 1 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach §129 SGBV. In der Anlage sind die biotechnologisch hergestellten Arzneimittel zu finden, die im Rahmen der Aut-idem-Regelung austauschbar sind. Hierbei handelt es sich um sogenannte Bioidenticals. Denn gentechnisch hergestellte Arzneimittel unterliegen speziellen Austauschkriterien.
Eine Pflicht zur Substitution besteht bei Bioidenticals, wenn diese mit Bezug auf das biologische Bezugsarzneimittel zugelassen wurden, in den Ausgangsstoffen und dem Herstellungsprozess keine Unterschiede bestehen und die Arzneimittel namentlich in der Anlage 1 des Rahmenvertrages gelistet sind.
Ist Alymsys (Servier) verordnet und hat der/die Ärzt:in den Austausch durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes nicht ausgeschlossen und bestehen gegen die Substitution keine Bedenken, kann gegen Oyavas (Stada) ausgetauscht werden – und umgekehrt. Die Bioidenticals sind dem Markt der preisgünstigen Arzneimittel zuzuordnen – es muss rabattvertragskonform geliefert werden. Ist kein Rabattarzneimittel verfügbar oder wurde kein Zuschlag vergeben, ist eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abzugeben.
Bevacizumab besitzt antiangiogenetische, antiproliferative und antitumorale Eigenschaften. Der monoklonale Antikörper richtet sich gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) und hemmt dessen Bindung an die Rezeptoren. Wird VEGF gehemmt, wird das Tumorwachstum durch Inhibition der Stimulierung der Blutgefäßbildung gehemmt. Bevacizumab kommt unter anderem zur Behandlung von Dickdarm-, Brust- und Lungenkrebs zum Einsatz.
Achtung: Für Bevacizumab gelten nur Alymsys (Servier) und Oyavas (Stada) als untereinander austauschbar. Eine Substitution mit anderen Bevacizumab-Biosimilars wie beispielsweise dem Referenzarzneimittel Avastin (Roche) ist nicht gestattet.
Anlage 1 Rahmenvertrag
| Wirkstoff | Arzneimittel |
| Bevacizumab | Alymsys (Servier) Oyavas (Stada) |
| Epoetin alfa | Abseamed Binocrit Epoetin alfa Hexal |
| Epoetin zeta | Retacrit Silapo |
| Epoetin theta | Biopoin Eporatio |
| Filgrastim | Ratiograstim Tevagrastim |
| Filgrastim | Filgrastim Hexal Zarzio |
| Filgrastim | Accofil Grastofil |
| Infliximab | Inflectra Remsima |
| Interferon beta-1b | Betaferon Extavia |
| Pegfilgrastim | Pelmeg Cegfila |
| Rituximab | Truxima Blitzima |
| Teriparatid | Movymia Terrosa |
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