Bienenstich als Wegeunfall?
Vor allem in den Sommermonaten entscheiden ist viele Angestellte, den Arbeitsweg mit dem Fahrrad zu bewältigen. Doch dabei lauern Gefahren, beispielsweise durch herumschwirrende Insekten. Ob ein Bienenstich als Wegeunfall gilt, zeigt ein Urteil.
Generell gilt: Angestellte sind nicht nur auf der Arbeit bei der Ausführung ihrer arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten abgesichert, sondern auch auf dem Weg zwischen ihrem Zuhause und dem Arbeitsplatz. Wie der Arbeitsweg zurückgelegt wird – ob mit Bus, Bahn, Auto oder Rad –, ist dabei unerheblich, solange keine unnötigen Umwege genutzt werden. Passiert währenddessen ein Unglück, ist dies ebenfalls abgesichert, und zwar durch die zuständige Berufsgenossenschaft. Stichwort Wegeunfall. Doch gilt auch ein Bienenstich auf dem Arbeitsweg als Wegeunfall?
Übrigens: Für PTA und andere Apothekenmitarbeiter:innen springt bei einem Wegeunfall die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein.
Mit dem Rad zur Arbeit: Bienenstich ist Wegeunfall
Das hatte das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen zu entscheiden. Geklagt hatte ein Mann, der mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit war und dabei von einer Biene gestochen wurde, die sich in seiner Kleidung verfing. Anschließend wollte er den Vorfall als Wegeunfall geltend machen. Doch dies lehnte der Arbeitgeber ab. Denn entscheidend sei in diesem Fall das Motiv für die Wahl des Verkehrsmittels. Demnach habe der Beschäftigte das Rad nur gewählt, um sich sportlich zu betätigen, sodass nicht primär der Weg zur Arbeit im Fokus stand.
Das OVG widersprach dieser Auffassung jedoch und erkannte den Bienenstich als Wegeunfall an. Den Richter:innen zufolge war es unerheblich, aus welchen Gründen der Mann mit dem Rad unterwegs war, denn fest steht: Er befand sich auf dem unmittelbaren Arbeitsweg, weshalb der Vorfall mit dem Insekt eindeutig damit in Zusammenhang stand. Hinzukommt, dass der Bienenstich zu den Gefahren des allgemeinen Verkehrs gezählt werden könne, weshalb der arbeitsrechtliche Schutz uneingeschränkt greife. Durch die Wahl des Fahrrads seien demnach keine Risiken entstanden, die nicht auch bei anderen Verkehrsmitteln hätten auftreten können.
Was bei einem Wegeunfall zu tun ist, erfährst du hier.
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