Betreuungskosten: Geld von der Steuer auch für Haustiere
Rund 34 Millionen Haustiere leben hierzulande in privaten Wohnungen. Dabei haben Katzen die Nase vorn, gefolgt von Hunden. Doch egal ob Vierbeiner, Vogel oder Reptil – die tierischen Lieblinge sollen immer gut versorgt werden. Auch für Haustiere lässt sich dabei Geld von der Steuer zurückholen.
Wer sich für ein Haustier entscheidet, trägt damit auch viel Verantwortung. Denn neben Futter, Tierarztbesuch und Co. muss auch die Betreuung organisiert werden, wenn Frauchen und Herrchen die eigenen vier Wände verlassen. Stichwort Urlaub. Die gute Nachricht: Auch für Haustiere können Bürger:innen anfallende Betreuungskosten von der Steuer absetzen – zumindest teilweise, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) klarstellt. Die Rede ist von haushaltsnahen Dienstleistungen.
Haustiere: Dafür gibt es Geld von der Steuer
„Wer in Urlaub fährt, das Tier aber zu Hause lässt und einen Dienstleister oder eine Dienstleisterin mit der Betreuung beauftragt, kann einen Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen“, so die VLH. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Betreuung in den eigenen vier Wänden stattfindet. Das bedeutet: Wer den tierischen Liebling während der freien Zeit in eine Tierpension bringt, muss dafür selbst zahlen und bekommt nichts zurück. Kümmern sich jedoch „Tiersitter:innen“ – dazu können auch Bekannte oder Nachbar:innen zählen – um das Haustier und kommen dafür in den Haushalt, in dem das Tier lebt, kann der dafür entstehende finanzielle Aufwand steuerlich geltend gemacht werden.
Für eine Anerkennung durch das Finanzamt dürfen die Kosten jedoch nicht in bar beglichen werden, sondern es muss beispielsweise eine Überweisung erfolgen und eine Rechnung vorliegen. Insgesamt lassen sich pro Jahr maximal 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen angeben, von denen 20 Prozent – sprich 4.000 Euro – als Steuerermäßigung errechnet werden können.
Übrigens: Auch abseits von Urlaubsbetreuung und Co. können die Kosten für Haustiere unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt immer dann, wenn eine Dienstleistung wiederum im eigenen Haushalt in Anspruch genommen wird. Kommt beispielsweise ein/e Hundefriseur:in vorbei, um sich um das Fell des Vierbeiners zu kümmern oder übernimmt jemand das Ausführen des Hundes, kann die Rechnung dafür in der Steuererklärung angegeben werden.
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