Nach vielen Jahren gibt es in Sachsen wieder einen Tarifvertrag. In weiten Teilen gibt es Gemeinsamkeiten mit dem Bundesrahmentarifvertrag, aber es gibt auch Unterschiede – beispielsweise bei der Berechnung der Berufsjahre als PTA.
Die Zahl der Berufsjahre spielt beim PTA-Gehalt eine Rolle, denn wie viel PTA verdienen, richtet sich bei Tarifzugehörigkeit oder wenn der Tarifvertrag im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, nach der zugehörigen Berufsjahresgruppe. Eigentlich klingt die Rechnung einfach – ein Jahr als PTA in der Apotheke ist auch ein Berufsjahr. Aber es gibt verschiedene Besonderheiten. Einige sind die Elternzeit, wenn PTA zuvor als PKA tätig waren, PTA studieren und schließlich als Apotheker:in tätig sind oder auch die Arbeit in Teilzeit.
Die Berufsjahre sind in § 14 Bundesrahmentarifvertrag beziehungsweise Rahmentarifvertrag Nordrhein oder Sachsen geregelt.
Die Berechnung der Berufsjahre beginnt zum 1. des auf die Erteilung der PTA-Urkunde (Erlaubnis zur Berufsausübung) folgenden Monats. Das heißt, erhält ein/e PTA am 27. Februar die Berufserlaubnis, beginnt die Berechnung ab dem 1. März.
Es zählen die Berufsjahre, die nachweislich im deutschen Bundesgebiet in öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken gearbeitet wurden (Sachsen). Laut BRTV werden aber auch Zeiten, die in Apotheken, Pharmazeutischen Zentren, Bezirksapothekeninspektionen, Berufsorganisationen, an PTA-Lehranstalten und der Pharmazieschule, Berufsschulen und pharmazeutischen Instituten als Doktorand:innen, Assistent:innen, Habilitand:innen oder Dozent:innen verbracht wurden, angerechnet.
Außerdem wird – in Sachsen und BRTV – die Zeit in einer Apotheke in der EU mitgezählt, wenn diese durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber anerkannt worden ist.
Berufsjahre PTA: PKA zählt mit
Hat ein/e PTA zuvor als PKA oder Apothekenhelfer:in gearbeitet, wird die Zeit auf die Berufsjahre angerechnet, allerdings ist der Zeitraum auf drei Jahre begrenzt. Wer also bereits ein Jahr als PKA gearbeitet hat und sich dann für die PTA-Ausbildung entscheidet, steigt nach Erteilung der PTA-Erlaubnis im zweiten Berufsjahr ein.
Erst PTA, dann Apotheker:in – Ausnahme in Sachsen
In Sachsen gilt: Die Zeiten, die ein/e Apotheker:in als PTA tätig war, wird auf die Berufsjahre angerechnet – aber nicht mehr als drei Jahre. Im BRTV ist der Passus nicht zu finden.
Rechnung in Teilzeit
In Vollzeit ist ein Arbeitsjahr ein Berufsjahr. Gleiches gilt bei einer Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden. Wer weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet, muss die Stundenzahl ins Verhältnis zu einer 40-Stunden-Woche setzen.
Was gilt in Elternzeit?
Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, hat laut BRTV einen Anspruch auf Anrechnung von zwölf Monaten pro Kind, begrenzt auf insgesamt zwei Jahre als Berufsjahre – in Abhängigkeit davon, wie lange man tatsächlich in Elternzeit geht.
In Sachsen wird anders gerechnet: „Wird während der Inanspruchnahme von gesetzlicher Elternzeit eine Teilzeittätigkeit von mindestens zehn Stunden wöchentlich ausgeübt, werden Berufsjahre mindestens mit dem Faktor 0,5 angerechnet.“
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