LOB und FBWB: In Sachsen gibt es zum 1. Januar 2023 einen Tarifvertrag. Außerdem wurden Regelungen, die Engagement und besondere Leistungen zusätzlich entlohnen, getroffen. Zu finden sind diese im Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung (TV LOB) sowie im Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen (TV FBWB) zum Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter:innen in Sachsen (RTV Sachsen).
Dass gute Leistung in der Apotheke extra entlohnt werden sollte, sagen zwei Drittel der PTA, wie der große PTA-Gehaltsreport aus dem vergangenen Dezember zeigt. Und auch Fortbildungen und Zusatzqualifikationen sollten zusätzlich honoriert werden, findet die Hälfte der PTA. In Sachsen wird das jetzt Realität.
TV-LOB zur leistungsorientierten Bezahlung
Gute Leistung kann in Sachsen künftig belohnt werden, und zwar monetär. Grundlage ist der LOB-Tarifvertrag (TV-LOB). Dieser soll unter anderem die eigenverantwortliche und selbstständige Arbeit sowie die Arbeitszufriedenheit fördern.
Der TV-LOB gilt für Apothekenangestellte, wenn sich Chef:innen und Arbeitnehmende dafür entscheiden. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens fünf Monaten bestehen.
Zahlung und Überprüfung
„Das Leistungsentgelt wird zusätzlich zum tariflichen Tabellenentgelt als Leistungsprämie gewährt“, heißt es im TV-LOB. Die Prämie wird spätestens im Monat nach dem Beurteilungszeitpunkt ausgezahlt. Denn mindestens jährlich muss eine Leistungsermittlung stattfinden, und zwar in Form einer Fremd- und Selbstbewertung in vier Merkmalsgruppen:
- fachliche Kompetenz
- soziale Kompetenz
- Methodenkompetenz
- Arbeitseffizienz.
Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Die Höhe der Leistungsprämie wird vertraglich festgelegt. So wird die Prämie berechnet:
- weniger als 40 Punkte: keine Leistungsprämie gezahlt
- 41 bis 50 Punkte: 0,5 Prozent des jährlichen tariflichen Grundgehaltes
- 51 bis 60 Punkte: 1,0 Prozent des jährlichen tariflichen Grundgehaltes
- 61 bis 70 Punkte: 1,5 Prozent des jährlichen tariflichen Grundgehaltes
- 71 bis 80 Punkte: 2,0 Prozent des jährlichen tariflichen Grundgehaltes
- 81 bis 90 Punkte: 2,5 Prozent des jährlichen tariflichen Grundgehaltes
- 91 bis 100 Punkte: 3,0 Prozent des jährlichen tariflichen Grundgehaltes.
Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen
Außerdem sollen Fort- und Weiterbildungen belohnt werden. Im Durchschnitt haben 44 Prozent der PTA eine Zusatzqualifikation – in Sachsen sind es sogar 47 Prozent – , wie der PTA IN LOVE-Gehaltsreport zeigt. 76 Prozent der befragten PTA geben an, dass ihnen Fort- und Weiterbildungsangebote für die Arbeit in der Apotheke wichtig sind. Wer sein Wissen erweitert, festigt und sich fortbildet oder Zusatzqualifikationen erlangt oder innehat, wird in Sachsen belohnt. Der TV-FBWB ermöglicht zusätzlich zu dem im Gehaltstarifvertrag festgelegten Grundgehalt Vergütungen für geleistete Fort- und Weiterbildungen. „Dadurch kann ein Beitrag zur Förderung und Anerkennung kontinuierlicher Fortbildung sowie zur Förderung und Anerkennung zusätzlicher Qualifikationen (Weiterbildung) der Apothekenangestellten geleistet werden“, heißt es.
- „Entgelte für Fortbildungszertifikate sind ausschließlich für die Geltungsdauer der Fortbildungszertifikate zu zahlen.
- Entgelte für Weiterbildungsabschlüsse sind ab Folgemonat des Abschlusses für die vollständige weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses zu zahlen.“
Die Regelungen für nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal sind in § 9 geregelt. Demnach erhalten PTA beim Nachweis eines Fortbildungszertifikates einer deutschen Landesapothekerkammer für den Geltungszeitraum des Fortbildungszertifikates monatlich ein Zuschlag in Höhe von 2 Prozent zum Tarifgehalt.
Fach-PTA (Anerkennung einer deutschen Landesapothekerkammer) bringt ein Plus von 1,5 Prozent. Dies gilt ausschließlich für die Gebiete Allgemeinpharmazie, Dermopharmazie, Homöopathie und Naturheilverfahren, Phytotherapie, Homöopathie, Geriatrische Pharmazie, Onkologie und Ernährungsberatung.
Merke: Der Gehaltszuschlag kann höchstens für zwei Qualifikationen geltend gemacht werden.
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