Zum neuen Jahr gilt in Sachsen ein Tarifvertrag für Apothekenangestellte. Diesen haben die Tarifkommissionen des Sächsischen Apothekerverbandes e.V. (SAV) und die Apothekengewerkschaft ADEXA heute unterschrieben.
Zum 1. Januar 2023 treten in Sachsen der Rahmentarifvertrag und der Gehaltstarifvertrag für die öffentlichen Apotheken in Kraft. „Es ist ein großer Erfolg, dass wir künftig wieder Tarifverträge im ganzen Bundesgebiet haben. Die sächsischen ADEXA-Mitglieder haben lange auf diesen Augenblick gehofft und gewartet. Und obwohl die Verhandlungen aufgrund der Pandemie länger als geplant gedauert haben: Der Abschluss in Sachsen setzt jetzt auch Maßstäbe für die anderen Tarifbereiche“, so Tanja Kratt, Leiterin der ADEXA-Tarifkommission.
Das verdienen PTA in Sachsen
Ab dem 1. Januar 2023 verdienen PTA in Vollzeit (40 Stunden)
- Berufsjahr 1 bis 2: 2.370 Euro
- Berufsjahr 3 bis 5: 2.585 Euro
- ab dem 6. Berufsjahr: 2.895 Euro.
Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Gehälter für PTA um 3 Prozent:
- Berufsjahr 1 bis 2: 2.441 Euro
- Berufsjahr 3 bis 5: 2.663 Euro
- ab dem 6. Berufsjahr: 2.982 Euro.
Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. Urlaub wird in Höhe von 34 Tagen gewährt, einen weiteren Urlaubstag gibt es nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit.
„Es gab für die neuen Tarifverträge ein einstimmiges Votum in der Mitgliederversammlung. Das werte ich als Zeichen, dass wir zusammen mit ADEXA ein zukunftsfähiges Verhandlungsergebnis erzielt haben, mit dem wir auch ein Werkzeug gegen den Fachkräftemangel in Sachsen in der Hand halten“, sagt Dr. Sebastian Michael, Verhandlungsführer für den SAV.
Auch wenn sich der neu geschaffene Rahmentarifvertrag für Sachsen in vielen Punkten am Bundesrahmentarifvertrag und dem Tarifvertrag Nordrhein orientiert, gibt es Unterschiede. Beispielsweise in der Vereinbarung zur Honorierung von eigenverantwortlicher Fort- und Weiterbildung. Außerdem wurden Regelungen getroffen, die Engagement und besondere Leistungen im Berufsalltag entlohnen.
„Von unseren Mitgliedern wissen wir, dass Tarifbindung einen wichtigen Aspekt bei der Wahl des Arbeitsplatzes darstellt. Und auch, dass die Tarifverträge Sicherheit für beide Seiten – Beschäftigte und Arbeitgeber – bieten und damit auch helfen, arbeitsrechtlichen Problemen vorzubeugen“, sagt ADEXA-Bundesvorstand Andreas May.
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