Zum 1. November 2020 wurden die Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) scharf gestellt. Mediziner müssen für verschreibungspflichtige Arzneimittel die Dosierung auf dem Rezept angeben. Gilt die Pflichtangabe auch für OTC-Arzneimittel? Muss die Dosierung bei ASS 100 auf das Rezept?
Apothekenpflichtige, nicht-verschreibungspflichte Arzneimittel können unter bestimmten Voraussetzungen auch auf einem rosa Rezept verordnet und zulasten der Kassen abgerechnet werden. Möglich ist dies bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sowie für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren oder, wenn es die OTC-Ausnahmeliste der Anlage I der Arzneimittelrichtlinie erlaubt. Die Liste wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Zu finden sind apothekenpflichtige Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Diese können dann ausnahmsweise vom Arzt auch für Erwachsene zulasten der Kassen verordnet werden. Sind OTC-Arzneimittel für Kinder oder Erwachsene verordnet, stellt sich die Frage nach der Angabe der Dosierung.
Keine Dosierung bei ASS 100
Ist beispielsweise ASS 100 für einen Erwachsenen zulasten der Kasse verordnet, ist der Arzt nicht verpflichtet, eine Diagnose auf dem Rezept anzugeben. Steht eine auf der Verordnung, besteht für die Apotheke eine erweiterte Prüfpflicht. Das bedeutet:
- Hat der Arzt keine Diagnose angegeben, darf die Apotheke das rezeptfreie Medikament abgeben. Achtung: Rabattverträge beachten!
- Ist eine Diagnose angegeben, muss die Apotheke prüfen, ob die Diagnose mit den Kriterien des G-BA übereinstimmt. Achtung: Rabattverträge beachten!
Während Ärzte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung hinter dem verordneten Medikament am Ende der Zeile oder in der nächsten angeben müssen, ist dies bei apothekenpflichtigen, nicht-verschreibungspflichtigen Präparaten anders. Bei OTC-Arzneimitteln wie ASS 100 muss die Dosierung nicht angegeben werden. Der Grund: Die AMVV gilt nicht für OTC-Arzneimittel.
Merke: Auch bei verschreibungspflichtigen Medizinprodukten ist keine Dosierung nötig, denn auch sie unterliegen nicht der AMVV.
Rx: Dosierung kann fehlen
Auf die Angabe der Dosierung kann verzichtet werden, wenn das Arzneimittel unmittelbar an den verschreibenden Arzt abgegeben wird. Achtung: Gilt auch für Rezepturen.
Liegt dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Anweisung vom Arzt zur Anwendung des Arzneimittels vor, genügt es, einen entsprechenden Hinweis auf dem Rezept zu dokumentieren. Hier kommt die Abkürzung „Dj“ ins Spiel. Andere Kürzel wie beispielsweise „Pi“ (Patient informiert) sind nicht zulässig!
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