Nicht zu kalt, nicht zu warm: Das ist das Motto, wenn es um die Lagerung von Arzneimitteln geht. Denn Wärme und Kälte können unter anderem die Wirkung beeinflussen. Doch was gilt, wenn ein Arzneimittel einer Temperaturschwankung ausgesetzt war – entsorgen oder trotzdem abgeben? Lilly lässt Apothekenteams online die Verwendbarkeit prüfen.
Über 25 Grad geht nichts. Denn Apotheken sind gemäß Apothekenbetriebsordnung dazu verpflichtet, eine Arzneimittellagerung unterhalb dieser Temperatur sicherzustellen. Dies gehört zu den Bedingungen, um die Qualität nicht nachteilig zu beeinflussen. Während manche Medikamente bei Raumtemperatur aufbewahrt werden können, sind andere kühl- oder sogar tiefkühlpflichtig. Doch nicht immer lässt sich eine konstante Lagertemperatur gewährleisten. Stichworte Stromausfall, Hitzewelle und Co.
Was ist zu tun, wenn Arzneimittel einer Temperaturschwankung ausgesetzt waren und beispielsweise zu warm gelagert wurden? Das Landesamt für Gesundheit und Soziales liefert die Antwort. Demnach darf eine Abgabe bei einer längeren Temperaturüberschreitung nur nach Abschluss einer positiven Risikobewertung (= Rücksprache Hersteller) erfolgen. Und dafür stellt Lilly Deutschland ab sofort eine Online-Bewertungsplattform bereit, mit der Apothekenteams prüfen können, ob Lilly-Arzneimittel trotzdem noch wirksam sind und verwendet werden können, heißt es in einer Pressemitteilung.
Übrigens: Nicht nur Wärme, sondern auch Kälte kann für einige Arzneimittel zum Problem werden – zum Beispiel für Insuline.
Temperaturschwankung: Verwendbarkeit des Arzneimittels beeinflusst?
Für die Verwendbarkeits-Überprüfung müssen verschiedene Fragen beantwortet werden, allem voran zu Dauer und Ausmaß der jeweiligen Temperaturschwankung und dem betroffenen Arzneimittel. Auch eine Angabe, wer die Prüfung durchführt – Apothekenpersonal, Ärzt:innen, Großhändler, Pflegepersonal oder Angehörige medizinischer Fachkreise – gehört dazu. Hinzu kommt die Frage, ob das Arzneimittel bereits abgegeben wurde.
Auf Basis der Angaben erfolgt eine individuelle Einschätzung, ob das Präparat unter den entsprechenden Umständen weiter verwendet/abgegeben werden darf. „Bei positiver Bewertung kann diese heruntergeladen und ausgedruckt werden“, so das Unternehmen. Lässt sich dagegen keine eindeutige Aussage treffen, wird um eine Kontaktaufnahme mit der Abteilung für Medizinische Information des Herstellers gebeten. Bei der Überprüfung werde laut Unternehmen jedoch vorausgesetzt, dass die Ware noch haltbar und originalverpackt ist sowie zum Zeitpunkt der Abfrage bereits wieder unter den vorgeschriebenen Bedingungen gelagert wird. Denn die Prüfung ersetzt eine adäquate Lagerung nicht, stellt Lilly klar. Hinzukommt, dass lediglich eine nachträgliche Einschätzung und keine Prognose für mögliche künftige Abweichungen getroffen werden kann. Bei mehrmaligen Temperaturschwankungen können zudem weitere Prüfungen notwendig sein.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Bedenkliche Stoffe in der Rezeptur: Herstellung tabu?
Für die Abgabe von Arzneimitteln – Fertigarzneimitteln oder Individualrezepturen – gilt der Grundsatz, dass diese wirksam, unbedenklich und von pharmazeutischer …
Amiodaron kommt als Import
Rund 500 Arzneimittel sind derzeit nicht lieferbar. So viele sind auf der Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) …
SecurPharm: Darf die Packung aus dem Botendienst zurückgebucht werden?
Ist ein Rx-Arzneimittel nicht in der Apotheke vorrätig, wird bestellt und soll per Botendienst geliefert werden, kann es knifflig werden, …