Arbeitsunfähig: Wie viele Krankentage pro Jahr sind erlaubt?
Ob Erkältung, Magen-Darm oder psychische Probleme: Es gibt viele Ursachen, warum Angestellte ihrer Arbeit zeitweise nicht nachgehen können und sich arbeitsunfähig melden. Doch wie oft ist das möglich? Wie viele Krankentage pro Jahr sind erlaubt und wann droht die Kündigung?
Im Schnitt elf Tage haben sich Angestellte hierzulande im Jahr 2021 krankgemeldet. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse waren es bei ihren Versicherten im vergangenen Jahr jedoch durchschnittlich 19 Tage – Rekord. Dabei besteht laut Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeitende Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts. Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz, das einen maximalen Zeitraum von sechs Wochen vorsieht. Anschließend muss Krankengeld beantragt werden. So weit, so bekannt.
Bei Chef:innen sorgt die krankheitsbedingte Abwesenheit ihrer Beschäftigten jedoch oftmals für Unmut. Immerhin muss gerade in der Apotheke erst einmal Ersatz gefunden werden. Fällt jemand ständig aus, stellt dies den Geduldsfaden ganz schön auf die Probe. Doch wie viele Krankentage sind erlaubt, bevor die Kündigung droht?
Bis zu 30 Krankentage sind erlaubt
Die Antwort liefert die Gewerkschaft IG Metall. „Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss.“ Während dies bei vielen Angestellten sechs Wochen entspricht, sind es bei PTA mit einer Sechs-Tage-Woche lediglich fünf Wochen. Übersteigen deine Fehlzeiten die 30-Tage-Marke, gilt dies als unzumutbar. Und das ist einer der Gründe, um krankheitsbedingt gekündigt werden zu können.
Doch dabei spielen auch die Betriebszugehörigkeit und das Verhalten in der Vergangenheit eine Rolle. So werde laut IGM rechtlich meist ein Blick auf die letzten drei Jahre geworfen. „War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank, so droht eine Kündigung. Hier spricht man von häufigen Kurzerkrankungen.“ Hinzukommt, dass auch die Krankheit selbst ein Kündigungsgrund sein kann, beispielsweise wenn diese es Angestellten unmöglich macht, ihrer bisherigen Tätigkeit weiter nachzugehen.
Achtung: Einen hohen Beweiswert für die Krankheit hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in der Regel erst ab mehr als drei Tagen Abwesenheit vorgelegt werden muss. Wer sich jedoch ständig ohne Attest für ein bis zwei Tage krankmeldet, lässt bei dem/der Chef:in schnell Zweifel aufkommen, wodurch die Gefahr einer Kündigung steigen kann.
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