AOK übernimmt Mehrkosten bei Fiebersäften
Bei Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften fallen inzwischen Festbetragsaufzahlungen an – Eltern müssen aufzahlen. Die elf AOKen wollen für Entlastung sorgen und übernehmen die Mehrkosten für die Fiebersäfte.
Fiebersäfte sind Mangelware und die Produktion alles andere als kostendeckend. Daran ändert auch die Festbetragserhöhung von Paracetamol zum 1. Januar 2023 nichts. Weil die Preise für Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Fiebersäfte inzwischen über Festbetrag liegen, fallen Mehrkosten für die Eltern an. Die elf AOKen habe eine Ausnahmeregelung getroffen, die ab sofort und bis zunächst für die laufende Erkältungssaison bis Ende März 2023 gelten soll.
„Wir wollen in der angespannten Situation für etwas Entlastung sorgen“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Auch wenn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bislang keinen „Lieferabriss“ bei Fiebersäften festgestellt hat, wird auf regionale Versorgungsengpässe und die eingeschränkte Verfügbarkeit der Präparate hingewiesen. „Diese Knappheit verunsichert derzeit viele Eltern mit erkrankten Kindern. Wir möchten unterstützen, indem wir die Mehrkosten, soweit sie anfallen, für unsere Versicherten übernehmen“, so Reimann.
Der Festbetrag ist die vom GKV-Spitzenverband festgelegte Preisobergrenze und stellt den maximalen Betrag dar, den die Kassen für ein Arzneimittel erstatten. Etwa 80 Prozent der ärztlichen Verordnungen betreffen Arzneimittel aus Festbetragsgruppen, die 40 Prozent der Umsätze im GKV-Markt ausmachen.
Übersteigt der Verkaufspreis eines Arzneimittels den Festbetrag, zahlen Patienten in der Regel die Differenz aus eigener Tasche – das gilt auch für Kinder. Alternativ kann mit einem anderen, als therapeutisch gleichwertig eingestuften Arzneimittel versorgt werden, für das keine Aufzahlung fällig wird.
Anfallende Mehrkosten trägt die Kasse sonst nur, wenn ein Rabattvertrag vorliegt und weder das rabattierte Arzneimittel noch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel zum Festbetrag lieferbar sind.
Mit Blick auf die zunehmenden Lieferengpässe mahnt die Verbandschefin. So müssten effektive Maßnahmen für mehr Versorgungssicherheit im Arzneimittelbereich geschaffen werden. „Auch in Deutschland muss es endlich ein Frühwarnsystem mit verpflichtenden Meldungen der Hersteller zu Lieferschwierigkeiten geben, wie es bereits in anderen Ländern umgesetzt wird. Außerdem sollten Bevorratung und Lagerhaltung bei Großhandel sowie pharmazeutischen Unternehmen ausgebaut werden. Bevor reflexartig an der Preisschraube zu Lasten der Beitragszahlenden gedreht wird, müssen diese Maßnahmen in der angekündigten Gesetzgebung erst einmal umgesetzt werden“, fordert Reimann.
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