7 Cent: Festbetragserhöhung bei Paracetamol-Saft bringt keine Entspannung
Der Festbetrag von Paracetamol wird angehoben. Auf Paracetamol-Saft hat die Erhöhung aber nur eine marginale Auswirkung – ab Januar steigt der Herstellerabgabepreis um 7 Cent. „Das ist zu wenig, um die Lage zu entspannen“, mahnt Pro Generika.
Paracetamol-Saft ist Mangelware und daran wird auch die Anhebung des Festbetrages zum 1. Januar 2023 nichts ändern, sind sich Expert:innen sicher. Denn wirtschaftlich ist die Herstellung der Säfte nicht.
7 Cent mehr: Festbetrag für Paracetamol-Saft steigt ab Januar
In Zahlen: Pro Flasche Paracetamol-Saft bekommen Hersteller derzeit 1,36 Euro von den Kassen, ab Januar sind es 1,43 Euro. Der Erstattungspreis steigt lediglich um 7 Cent – das sind 18 Cent mehr bezogen auf den Apothekenverkaufspreis. Die Folge: Hersteller steigen bei der Produktion von Paracetamol-Fiebersaft aus.
Seit Mai versorgt Teva mehr als 90 Prozent des Marktes – und hat dabei nicht nur mit dem geringen Erstattungsbetrag, sondern auch mit explodierenden Kosten zu kämpfen: Allein der Preis für den Wirkstoff Paracetamol ist um 70 Prozent gestiegen, so Pro Generika.
„Die Erhöhung bringt uns umgerechnet 7 Cent mehr pro Flasche – zu wenig, um aus dem Minusgeschäft rauszukommen“, sagt Andreas Burkhardt, Geschäftsführer Teva Deutschland und Österreich. „Es ist ein positives Signal, das Grundproblem aber bleibt.“ Die Konsequenz: Um wirtschaftlich produzieren zu können, hat Teva den Preis erhöht, sodass dieser nun über dem Festbetrag liegt und Aufzahlungen anfallen. „Das war kein leichter Schritt für uns, da die Patientinnen und Patienten jetzt Zuzahlungen leisten müssen“, so Burkhardt.
Gleiches Problem bei Ibuprofen-Fiebersaft
Auch der Festbetrag von Ibuprofen-Fiebersaft ist auf „Kellerniveau“, und das schon seit Jahren. Zum Januar gibt es keine Festbetragserhöhung. Die Folge ist auch hier eine signifikante Marktkonzentration. „Zentiva hat rund zwei Drittel des Marktes zu versorgen“, informiert Pro Generika. „Auch hier ist das Preisniveau ein Problem. Der Festbetrag wurde in den vergangenen Jahren immer nur abgesenkt.“
„Wer Kinderarzneimittel herstellt, wird bestraft. Kinder benötigen Säfte – und die sind teurer und aufwendiger zu produzieren. Die Festbeträge berücksichtigen das nicht ausreichend, das muss sich ändern!“, mahnt Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer, der das Erstattungssystem für Kinderarzneimittel als eine Ursache für die aktuelle Knappheit sieht.
Kinderarzneimittel: Kostendruck als Lieferengpasstreiber?
„Bei Kinderarzneimitteln ist der Kostendruck noch höher als bei anderen Generika“, stellt Pro Generika klar. Der Grund: Kinderarzneimittel – vor allem Säfte wie Ibuprofen- oder Paracetamol-Saft – sind in der Herstellung teuer und der Erstattungsbetrag ist niedrig. Warum ist das so? Weil zum einen Art und Aufwand der Herstellung bei der Preisbildung nicht berücksichtigt werden und weil sich zum anderen die Höhe des Erstattungsbetrags maßgeblich auch nach der Menge des Wirkstoffs richtet. Das bedeutet – wenig Wirkstoff = wenig Geld.
Aber nicht nur Preis und Kostendruck sind eine Ursache. Hinzukommen Engpässe bei Packmitteln, wie den Flaschen oder der Kartonage. Aber auch Verschlusskappen fehlten sowie Lastwagen, die die Ware ausliefern sollten. Nicht zu vergessen ist der derzeitige Personalmangel.
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