AOK: Antibiotika-Einzelimporte genehmigungsfrei
Antibiotika sind derzeit Mangelware. Um den Bedarf zu decken, kann die Möglichkeit des Einzelimportes genutzt werden. Doch dabei gibt es strenge Vorgaben zu beachten. Um den Prozess zu beschleunigen und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, verzichtet die AOK Sachsen-Anhalt auf die Vorabgenehmigung.
Einzelimporte nach § 73 Arzneimittelgesetz sind nur gestattet, wenn sie für eine Einzelperson und in geringer Menge vorgesehen sind. Außerdem muss das Arzneimittel in dem Staat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sein und hierzulande darf für das Indikationsgebiet kein vergleichbares Arzneimittel in Bezug auf Wirkstoff und Wirkstärke verfügbar sein oder das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss einen Versorgungsmangel ausrufen. Eine Bestellung auf Vorrat ist also nicht möglich.
Um die Versorgung mit Kinderantibiotika zu erleichtern, verzichtet die AOK Sachsen-Anhalt bis auf Widerruf auf die Vorabgenehmigung. Apotheken müssen bis zu einem Abrechnungswert von 100 Euro (brutto) pro Packung keine Kostenvoranschläge von drei verschiedenen Importeuren beibringen.
Für die Abrechnung muss der Apothekeneinkaufspreis auf der Verordnung angegeben werden. Die Preisbildung erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung. Beschaffungskosten in Höhe von 5 Euro netto können auch ohne vorherige Genehmigung in voller Höhe abgerechnet werden.
Außerdem kann nicht auf die Vorgaben des Wirtschaftlichkeitsgebotes verzichtet werden. Apotheken müssen drei Kostenvoranschläge einholen und das günstigste Angebot bestellen. Ein Nachweis ist auf Nachfrage vorzuhalten.
Eine Änderung gibt es auch bei Ibuprofen- und Paracetamol-haltigen Kindersäften. Weil sich die Versorgungslage entspannt hat, werden ab dem 1. Oktober keine Festbetragsdifferenzen mehr übernommen.
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