Dauerbrenner NEM: Mehr Verbraucherschutz nötig
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) haben sich längst zum Dauerbrenner entwickelt, und zwar auch in der Apotheke. Doch die Einnahme ist nicht nur vielfach überflüssig, sondern auch gefährlich, warnen Verbraucherschützer:innen. Das Problem: Es fehlen klare Regulierungen. Das soll sich ändern, so die Forderung.
„Die Bundesregierung muss Verbraucher:innen vor gesundheitlichen Risiken schützen und den Milliardenmarkt mit Nahrungsergänzungsmitteln dringend regulieren“, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Denn mittlerweile haben sich NEM zum wahren Dauerbrenner entwickelt. Laut einer aktuellen Umfrage hat rund jede/r zweite Verbraucher:in im letzten halben Jahr mindestens ein NEM gekauft. Allein bei Vitaminen greift laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) inzwischen jede/r Dritte einmal pro Woche zu NEM.
Eine Notwendigkeit für die Einnahme besteht jedoch oft nicht. Das Problem: Verbindliche Höchstmengen für die Dosierung gibt es hierzulande nicht, sondern lediglich Empfehlungen. Und auch eine systematische Überprüfung der Produkte vor Markteintritt findet nicht statt. Hinzu kommen laut den Verbraucherschützer:innen eine fehlende Aufklärung über gesundheitliche Risiken, beispielsweise durch eine Überdosierung, und irreführende Werbeversprechen, die NEM zum Dauerbrenner machen. „Inakzeptabel“, findet der vzbv.
NEM: Dauerbrenner mit Gefahrenpotenzial
Denn allein innerhalb der letzten fünf Jahre meldeten die Verbraucherzentralen auf Basis von Kundenbeschwerden den Behörden mehr als 250 auffällige Produkte. „Besonders häufig warnten die Verbraucherzentralen vor krebserregendem Ethylenoxid in pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln, vor unzulässigen Arzneisubstanzen, Salmonellen und zu hohen Dosierungen einzelner Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, zum Beispiel zu viel Curcumin und Piperin in Kurkuma-Produkten. Diese können potentiell leberschädigend wirken“, heißt es.
Die klare Forderung der Verbraucherschützer:innen: Neben dem Festlegen von verbindlichen Höchstmengen sollte es eine Positivliste geben, „die klarstellt, welche Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln genutzt werden dürfen.“ Und damit nicht genug. Der vzbv spricht sich dafür aus, dass NEM-Hersteller zunächst die Unbedenklichkeit ihrer Produkte nachweisen. „Produkte, die dies nicht leisten, dürften gar nicht erst auf den Markt kommen.“
Auch Apotheken wollen klare Grenzen
Unterstützung kommt aus den Apotheken. Denn auch wenn NEM selbst dort Dauerbrenner sind, wissen die Kolleg:innen nur zu gut, dass die Präparate auch Gefahren bergen. Ein Großteil der Apotheker:innen und PTA fordert daher ebenfalls rechtsverbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, wie eine aposcope-Befragung aus dem letzten Jahr gezeigt hat. Mehr noch: Neun von zehn Teilnehmenden sind der Meinung, dass NEM ausschließlich in die Apotheke gehören. Denn es besteht Beratungs- und Aufklärungspotenzial, beispielsweise in puncto Wechselwirkungen, Notwendigkeit, Dosierung, Kontraindikation, bei der Abgrenzung von NEM und Arzneimittel sowie bei den Inhaltstoffen selbst.
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