PTA ist für viele der schönste Beruf der Welt. Doch trotz aller Überraschungen, die der Job Tag für Tag bereithält, wünschen sich einige Kolleg:innen mehr Abwechslung, Flexibilität und weniger starre Vorgaben. Kurzum: endlich einmal der/die eigene Chef:in sein. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Möglichkeiten für PTA, sich selbstständig zu machen.
„Selbständigkeit bedeutet Freiheit in der eigenen Tätigkeit und auf den ersten Blick eine bessere Bezahlung“, erklärt Carmen Steves, Bundesvorsitzenden des BVpta. Kein Wunder, dass sich auch viele PTA danach sehnen. Denn das niedrige Gehalt und die geringen Aufstiegschancen gehören für die Kolleg:innen zu den größten Kritikpunkten am Beruf, wie der große PTA-Gehaltsreport 2021 von PTA IN LOVE gezeigt hat. Wer sich als PTA für die Selbstständigkeit entscheidet, hat laut BVpta vielfältige Möglichkeiten:
- Referent:in/Trainer:in im Fortbildungsbereich für andere PTA
- Referent:in für Patientenvorträge von Apotheken, Krankenkassen
- Promoter:in: Einsatz bei Aktionstagen in Apotheken, speziellen Beratungsaktionen
- Freie Autorentätigkeit für (Fach-)Presse oder im Fortbildungsbereich
- Diverse Beratertätigkeiten für Apotheken, Pharmaunternehmen, Verbände
Hinzu kommt die Option, als Vertretungs-PTA selbstständig zu arbeiten. Das bedeutet, dass du zwar noch deinen Kernaufgaben aus der Ausbildung nachgehst, allerdings nicht mehr in einer festen Apotheke. Stattdessen wirst du je nach Bedarf tage-, wochen- oder monatsweise flexibel in verschiedenen Apotheken eingesetzt, zum Beispiel, weil dort ein/e Kolleg:in ausfällt. Immerhin ist die Nachfrage angesichts des Fachkräftemangels in den Apotheken groß und du entscheidest dadurch selbst, wann, wo und wie lange du arbeiten möchtest.
Achtung: Egal ob selbstständig oder festangestellt – ohne approbierte Kolleg:innen vor Ort dürfen PTA nicht tätig werden, auch wenn eine Vertretungsbefugnis für Apotheker:innen bereits diskutiert wurde.
Sich als PTA selbstständig zu machen, sollte gut durchdacht werden
Entscheiden sich PTA dazu, sich selbstständig zu machen, gehören Flexibilität, Lernbereitschaft, Belastbarkeit, Offenheit und Durchhaltevermögen zu den wichtigsten Voraussetzungen, um erfolgreich zu sein. Doch wie so oft gibt es auch eine Kehrseite der Medaille. So fallen auch Aufgaben an, die mitunter für Frust sorgen. Stichwort Buchhaltung und Co. Der/die eigene Chef:in zu sein, bedeutet außerdem „auch eine hohe und umfassende Verantwortung für sich und ggf. die eigene Familie übernehmen zu müssen“, mahnt die BVpta-Vorsitzende. Denn ein geregeltes Einkommen fehlt beispielsweise, wenn du als PTA selbstständig tätig bist.
Anders als bei einem Angestelltenverhältnis übernimmt außerdem der/die Arbeitgeber:in nicht die Hälfte der Krankenkassenkosten, sondern du musst dich selbst versichern. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dabei nicht fehlen, um dich für den Fall der Fälle abzusichern. Denn: „Es gibt keinerlei soziales Netz, was einen auffängt, wenn es nicht klappt oder die Tätigkeit schlichtweg nicht genug Geld abwirft“, gibt BVpta-Expertin Stevens zu bedenken.
„Was ich damit sagen möchte ist, dass die Selbständigkeit von Beginn an ausgesprochen gut durchgeplant werden sollte, damit kein Schiffbruch entsteht, dessen Reparatur am Ende sehr viel Geld kostet“, so ihr Appell.
Übrigens: Möchtest du auf Nummer sicher gehen und die Selbstständigkeit erst einmal ausprobieren, „besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich zu einer angestellten (Teilzeit-)Beschäftigung auch nur teilweise freiberuflich zu arbeiten“, betont der BVpta. Wichtig dabei: Der/die Chef:in sollte informiert werden und die Erlaubnis geben.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Augenschutzengel: 4-fach Kombi von Artelac
Das Artelac-Portfolio wird um einen Augenschutzengel erweitert. Die Augentropfen mit vier Inhaltsstoffen sollen zur Regeneration und zum Schutz der Augenoberfläche …
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Übergangsfrist bis März
Die Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ wurde verlängert. Die Produkte können noch bis zum 2. März 2025 abgegeben werden, …
Ab Februar: Einzelvertrag für Inkontinenz
Weil keine angemessene Erhöhung der Inkontinenz-Pauschale mit der AOK Bayern ausgehandelt werden konnte, zieht der Bayerische Apothekerverband (BAV) Konsequenzen. Wollen …