Schneller als gedacht: Die ersten Informationsschreiben haben die Anspruchsberechtigten erreicht und die Apotheken bereits am Samstag zehn kostenlose Schutzmasken an ALG-II-Empfänger*innen abgegeben.
Die Corona-Schutzmaskenverordnung wurde angepasst und etwa fünf Millionen Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, der Anspruch auf einmalig zehn kostenlose Schutzmasken gewährt. Die Kassen sollen den Anspruchsberechtigten ein Informationsschreiben zukommen lassen, das sie bis zum 6. März in einer Apotheke ihrer Wahl unter Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises einlösen können. Einen Eigenanteil müssen die Anspruchsberechtigten nicht zahlen.
Die ersten Kassen haben bereits mit dem Versand der Informationsschreiben begonnen und Anspruchsberechtigte diese in der Apotheke eingelöst. So berichten Kolleg*innen, schon am Samstag die ersten ALG-II-Masken abgegeben zu haben.
Die nächste Abgabewelle steht den Kolleg*innen also kurz bevor. Auch die Techniker Krankenkasse wollte nach eigenen Angaben voraussichtlich am Montag mit dem Versand der Briefe beginnen und bittet die Anspruchsberechtigten, aufgrund der aktuellen Wetterlage einen eventuell längeren Postweg einzuplanen.
Die AOK Nordwest will die Anschreiben bis zum 22. Februar versenden. „Wir arbeiten im Augenblick auf Hochtouren, um unsere Versicherten mit den Anschreiben zu versorgen“, teilte die Kasse in der vergangenen Woche mit. „Wer das Schreiben vorher noch nicht erhalten hat, den bitten wir um etwas Geduld. Nur wer nach dem 22. Februar von uns nicht benachrichtigt wurde, sollte uns kontaktieren.“
ALG-II-Empfänger*innen, die bereits die Berechtigungsscheine 1 und 2 erhalten haben, werden keine Informationsschreiben erhalten, da sie laut Schutzmaskenverordnung keinen Anspruch auf die zehn Schutzmasken haben.
Allerdings werden nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder Informationsschreiben erhalten. Denn die Verordnung sieht keine Altersbeschränkung vor. Anspruch besteht für Personen, die „Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) leben.“ Somit haben auch im Haushalt lebende Kinder Anspruch auf zehn kostenlose Schutzmasken. Und das, obwohl für Kinder unter sieben Jahren keine Maskenpflicht besteht. Der GKV-Spitzenverband hatte daher eine Anpassung vorgeschlagen, die allerdings nicht umgesetzt wurde.
Apotheken können 3,90 Euro pro Schutzmaske abrechnen. Daraus ergeben sich pro Set bestehend aus zehn Schutzmasken 39 Euro. Die Abrechnung erfolgt unter Angabe der Sonder-PZN 06461305. Dem Bund entstehen für die Maßnahme (Masken und Verwaltung) Kosten in Höhe von 200 Millionen Euro. Anders als bei den Masken für Risikopersonen sollen Apotheken nicht monatlich, sondern „einmalig eine Abrechnung“ erstellen. Die Informationsschreiben sind von den Apotheken abzustempeln, zu unterschreiben und bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Unklare Verordnung: Stückzahl passt nicht zur Normgröße
Hat die Praxis eine Normgröße und eine Stückzahl auf der Verordnung angegeben und kann die Menge dem Normbereich nicht zugeordnet …
Projekt zur PTA-Ausbildung: Vier Tage Schule, ein Tag Apotheke
Um angehenden PTA schon während der schulischen Ausbildung einen Einblick in den Apothekenalltag zu liefern, hat nach dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg …
Esslöffel tabu: Säfte richtig dosieren
Flüssige Zubereitungen ermöglichen eine individuelle Dosierung. Doch die ist nur gesichert, wenn das richtige Packmittel und die passende Dosiervorrichtung verwendet …