Die Corona-Pandemie hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch wirtschaftliche Folgen. Schon in der Krise wurden schnell Hilfeprogramme auf den Weg gebracht. Am 4. Juni 2020 hat sich die Koalition auf ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verständigt, dessen Ziel es ist, die Konjunktur zu stärken und wirtschaftliche und soziale Härten abzufedern. Ein Baustein ist die Mehrwertsteuersenkung, die aus Sicht der Apothekengewerkschaft Adexa für Arzneimittel auch nach Jahresende bestehen bleiben sollte.
Das Corona-Konjunkturpaket umfasst neben der Mehrwertsteuersenkung von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 Prozent auf 5 Prozent im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 auch die Sozialgarantie 2021, Ausbildungsprämie und Kinderbonus. Die Adexa wirft auf die Maßnahmen einen gewerkschaftlichen Blick.
„Die Mehrwertsteuersenkung von 19 Prozent auf 16 Prozent könnte zu einer leichten Belebung des Umsatzes in den Apotheken führen, insbesondere im Bereich Selbstmedikation und beim freiverkäuflichen Apothekensortiment“, so Adexa-Vorstand Tanja Kratt. „Die Entlastung der Kassen bei den rezeptpflichtigen Arzneimitteln kommt – hoffentlich – wirklich den Versicherten zugute, zu denen ja auch viele Apothekenangestellte gehören.“
Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung für Arzneimittel
„Dabei stellt sich die Frage, ob eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel – eine langjährige Forderung von Adexa – nicht auch nach dem Jahresende erhalten bleiben muss“, so Kratt. Mit fast einem Fünftel des Nettopreises werden Arzneimittel als Teil der Grundversorgung extrem hoch besteuert – auch im europäischen Vergleich. „Mit Blick auf den wachsenden Anteil der Selbstmedikation würden hier gerade Haushalte mit niedrigem Einkommen sehr von einer dauerhaften Mehrwertsteuersenkung profitieren, deren Gesundheitsversorgung im Vergleich schlechter ist als die von Gutverdienern“, so Kratt.
Sozialgarantie 2021
Infolge der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Dies bedingt eine Steigerung der Lohnnebenkosten. Dies soll die „Sozialgarantie 2021“, die die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren soll, verhindern. Das schütze das Nettokommen der Arbeitnehmer, so die Bundesregierung.
„Wichtig für die Arbeitsverhältnisse in den Apotheken ist auf jeden Fall die ‚Sozialgarantie 2021‘, mit der die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden sollen. Das ist für Apothekenangestellte und Apothekenleitungen ein gutes Zeichen. Die Honorierung der Apotheken ist ja ohnehin nicht hoch, und Mitarbeiter*innen könnten nicht noch weniger Netto vom Brutto verkraften“, so Kratt.
Ausbildungsprämien
Um den Lernerfolg auch in der Pandemie nicht zu gefährden, sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot in diesem Jahr im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Diese soll nach dem Ende der Probezeit ausgezahlt werden. Stellt ein KMU sogar mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung, wird für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag eine Prämie von 3.000 Euro gezahlt.
Die Adexa begrüßt die Ausbildungsprämien – hiervon könnten auch Apotheken profitieren.
Kinderbonus
Familien sollen mit einem einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind unterstützt werden. Der Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Am Kinderbonus übt die Adexa Kritik. „Der geplante einmalige Kinderbonus von 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind wird aus unserer Sicht nicht bedarfsgerecht verteilt. Das Gießkannenprinzip geht zwar schnell, aber es trifft eben alle, nicht nur die Bedürftigen“, so Kratt. „Und im Vergleich zu den sehr hohen Belastungen, denen viele Familie in diesen Monaten ausgesetzt waren und sind, ist es dann auch nur eine dürftige Honorierung. Positiv zu bewerten ist die Nichtanrechnung auf die Grundsicherung.“
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der zeitlich befristete Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist aus Sicht der Adexa „sehr zu begrüßen“. Er soll für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf 4.000 Euro etwas mehr als verdoppelt werden.
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