Die Versorgungslage bei Semaglutid ist derzeit in einzelnen Stärken angespannt. Doch Ozempic ist nicht nur von vorübergehenden Lieferausfällen betroffen, sondern auch von Rezeptfälschungen – zumindest in Berlin.
Rezeptfälschungen werden immer professioneller und sind mitunter im stressigen Apothekenalltag kaum noch zu erkennen. Während Apotheker:innen und PTA bei den „üblichen verdächtigen Arzneimitteln“ alarmiert sind und besonderes Augenmerk auf die Echtheit der Verordnung legen, laufen nun auch potentielle Rezeptfälschungen über Ozempic auf.
Achtung, Rezeptfälschung: Ozempic auf Privatrezept
Betroffen sind Privatrezepte, auf denen vorgeblich bis zehn Packungen Ozempic verordnet sind. „Die Fälschungen können die Versorgungssicherheit von Patienten berühren, die tatsächlich auf dieses Arzneimittel angewiesen sind“, mahnt der Berliner Apotheker-Verein. Der Rat: Bei fehlenden oder unklaren Angaben und Bedenken die Praxis kontaktieren. Handelt es sich um eine Fälschung, darf die Verordnung nicht beliefert werden.
Ozempic seit 2018 auf dem Markt. Der GLP-1 Rezeptoragonist wird zur Behandlung von Erwachsenen mit unzureichend kontrolliertem Diabetes mellitus Typ 2 als Zusatz zu Diät und körperlicher Aktivität angewendet. Off-Label kommt das Arzneimittel bei Übergewichtigen als Lifestyle-Medikament zum Abnehmen zum Einsatz. Zugelassen ist Ozempic in der Indikation Übergewicht nicht – aber Semaglutid unter dem Handelsnamen Wegovy.
Rezepte sind wie Banknoten
In der Apotheke müssen Rezepte wie Banknoten geprüft werden. Vorgesehen ist dies im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Außerdem muss das pharmazeutische Personal gemäß § 17 Absatz 8 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch entgegenwirken. Wer kein gutes Bauchgefühl hat, sollte mit dem/der Ärzt:in Rücksprache halten. Bestätigen sich der Verdacht und das mulmige Gefühl, ist die Abgabe zu verweigern. Eine Pflicht zur Erstattung einer Strafanzeige im Falle einer Rezeptfälschung besteht grundsätzlich nicht, wie die Apothekerkammer Berlin mitteilt. Das bestätigt auch die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: „§ 17 Abs. 8 ApBetrO fordert nicht die Einbindung Dritter, also auch nicht der Polizei.“
Die üblichen Verdächtigen
Zu den üblichen Verdächtigen in puncto Rezeptfälschungen gehören Arzneistoffe mit Missbrauchspotential. Verordnet sind meist Schmerzmittel wie Tramadol, Tilidin oder Pregabalin sowie angstlösende oder schlafanstoßende Substanzen wie Benzodiazepine oder die Z-Substanzen Zopiclon und Zolpidem. Missbrauchspotenzial gibt es auch bei Psychopharmaka und Antidepressiva wie Haloperidol, Fluoxetin oder Amitriptylin. Manipulationen gab es auch beim Dopaminagonisten Pramipexol, der zur Behandlung der Parkinson-Krankheit eingesetzt wird. Der Arzneistoff besitzt psychotrope und libidosteigernde Eigenschaften und liefert daher Missbrauchspotential.
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