Achtung, Rezeptfälschung: 10 x Ozempic
Die Nachfrage nach Ozempic ist weiterhin hoch und nicht immer berechtigt. Bundesweit sorgt eine Rezeptfälschung über 10 Mal Ozempic für Aufsehen. Apotheken sollten die Augen offen halten.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Empfehlungen ausgesprochen, um die Versorgung der Typ-2-Diabetiker:innen zu sichern. Denn das Arzneimittel wird voraussichtlich noch bis Jahresende von Lieferengpässen betroffen sein. Unter anderem sollen Apotheken bei der Vorlage eines Privatrezeptes die Diagnose prüfen. Fehlt die Angabe der Indikation auf einem Privatrezept, soll die Apotheke Arztrücksprache halten, um sich bestätigen zu lassen, dass das Arzneimittel im Rahmen der Indikation verordnet wurde. Außerdem soll maximal ein Bedarf für drei Monate verordnet werden.
„Eine Verordnung außerhalb der zugelassenen Indikationen ist zulasten der GKV grundsätzlich nicht zulässig“, mahnt der Beirat des BfArM. Die Verordnung der beiden Arzneimittel soll daher auf Nicht-GKV-Rezepten/Verordnungen im ambulanten Bereich ab sofort nur noch unter Angabe einer zugelassenen Indikation erfolgen.
Ozempic wird zur Behandlung von Erwachsenen mit unzureichend kontrolliertem Diabetes mellitus Typ 2 als Zusatz zu Diät und körperlicher Aktivität angewendet. Allerdings kommt das Arzneimittel häufig – ohne Zulassung – bei Übergewichtigen Off-Label zum Abnehmen zum Einsatz. Ein gefährlicher Trend, der die angespannte Versorgungslage anfeuert und die bestehende Therapie von Diabetiker:innen gefährdet.
Bundesweite Rezeptfälschung bei Ozempic
Das könnte auch die Rezeptfälschungen, die bundesweit im Umlauf sind, aufdecken. Derzeit sorgen Verordnungen über 10 x OZEMPIC 1 MG INJ. LSG PEN 4 mg llLO 3 St für Aufsehen. Über den Verdacht der Rezeptfälschung mit überregionalem Bezug informiert das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Das Rezept sei ursprünglich von der angegebenen Praxis in Berlin ausgestellt worden. Doch werde davon ausgegangen, dass das Rezept vervielfältigt wurde. Unterschriften und Stempel wirkten wie „aufgedruckt“, heißt es.
Laut Auskunft der Arztpraxis seien dort bereits mehrfach Nachfragen aus Apotheken aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands zur Verordnung eingegangen. Somit sei davon auszugehen, dass das Rezept vervielfältigt wurde.
„Bei begründetem Verdacht auf eine Rezeptfälschung ist die Abgabe zu verweigern“, so das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
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