Ozempic: Keine Abgabe bei Arztausweis
Der Lieferengpass bei Ozempic wird voraussichtlich noch das ganze Jahr andauern. Weil das Arzneimittel nur eingeschränkt verfügbar ist, soll Ozempic unter anderem nicht mehr bei Vorlage eines Arztausweises abgegeben werden – auch die Indikation muss passen.
Die Nachfrage bei Ozempic ist unverändert hoch und zudem stärker als erwartet gestiegen. Die Folge: wiederholt vorübergehende Lieferengpässen. Diese werden „voraussichtlich im Jahr 2023 andauern“, teilte Novo Nordisk Ende März mit. Es sei nicht absehbar, ab wann die Nachfrage vollständig gedeckt werden könne – obwohl die Lieferkapazitäten weiter zunehmen werden.
Ozempic wird zur Behandlung von Erwachsenen mit unzureichend kontrolliertem Diabetes mellitus Typ 2 als Zusatz zu Diät und körperlicher Aktivität angewendet. Allerdings kommt das Arzneimittel häufig – ohne Zulassung – bei Übergewichtigen Off-Label zum Abnehmen zum Einsatz. Ein gefährlicher Trend, der die angespannte Versorgungslage anfeuert und die bestehende Therapie von Diabetiker:innen gefährdet. Jetzt schaltet sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein, um die Versorgung der Diabetiker:innen zu sichern und spricht eine Empfehlung aus – sowohl für Ozempic (Semaglutid) als auch Trulicity (Dulaglutid).
Kein Ozempic bei Arztausweis
Darum heißt es jetzt: Um die Versorgung von Patient:innen mit Typ 2 Diabetes sicherstellen zu können, sollen die GLP-1 Rezeptoragonisten außerhalb der zugelassenen Indikationen nur im Rahmen von klinischen Studien angewendet werden.
„Eine Verordnung außerhalb der zugelassenen Indikationen ist zulasten der GKV grundsätzlich nicht zulässig“, mahnt der Beirat des BfArM. Die Verordnung der beiden Arzneimittel soll daher auf Nicht-GKV Rezepten/Verordnungen im ambulanten Bereich ab sofort nur noch unter Angabe einer zugelassenen Indikation erfolgen.
„Die Abgabe unter Vorlage des Arztausweises soll nicht erfolgen“, so die Expert:innen.
Indikation muss stimmen
Fehlt die Angabe der Indikation auf einem Privatrezept, soll die Apotheke Arztrücksprache halten, um sich bestätigen zu lassen, dass das Arzneimittel im Rahmen der Indikation verordnet wurde. Außerdem soll maximal ein Bedarf für drei Monate verordnet werden.
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