Ab sofort: Genesenenzertifikat auch nach Schnelltests möglich
Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten.
Dieser müsse aber durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Länder wie Deutschland können Genesenenzertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission.
Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Arbeitszeugnis selbst schreiben: Pflicht oder Tabu?
Entscheiden sich Angestellte für einen Jobwechsel, haben sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Bei der Formulierung lauern einige Stolperfallen. Außerdem …
Gehaltsplus trotz Krise: Fragen oder nicht?
Das Thema Gehalt sorgt auch in den Apotheken immer wieder für Diskussionen. Denn den Wunsch nach mehr Geld hegen auch …
Nur noch 16.732 Apotheken
Die Zahl der Apotheken ist weiterhin rückläufig und erreicht mit 16.732 einen neuen Negativrekord seit 1977. Seit Ende 2024 gibt …













