Ab November: Pflegehilfsmittel-Abrechnung wird digital
Zum 1. November ist die digitale Pflegehilfsmittel-Abrechnung verpflichtend, und zwar bundesweit. Die Übergangsfrist endet somit zum 31. Oktober.
Seit dem 1. Juni gilt der neue Pflegehilfsmittelvertrag. Ein Baustein ist die Digitalisierung der Abrechnung. Können Softwarehaus und Rezeptabrechnungsstelle die digitale Anrechnung gewährleisten, muss die Empfangsbestätigung nicht mehr mit der Abrechnung eingereicht werden, sondern verbleibt in der Apotheke und muss nur auf Anforderung im Einzelfall vorgelegt werden.
Für die digitale Abrechnung gilt seit Juni eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober. Bis zum Stichtag haben Softwarehäuser, Abrechnungsdienstleister und Pflegekassen Zeit für die Umstellung.
Erstmals mit dem Update des Artikelstamms erfolgt zum 1. November durch die ABDATA die Ausgabe einer aktualisierten Übersicht der gültigen Institutionskennzeichen der Pflegekassen zur Beantragung und Abrechnung der Pflegehilfsmittel. Grundlage der Aktualisierungen sind die Kostenträgerdateien der Pflegekassen.
Das Abrechnungsverfahren ist in § 5 Pflegehilfsmittelvertrag geregelt. Demnach erfolgt die Rechnungslegung gegenüber der Pflegekasse oder dem beauftragten Abrechnungszentrum, und zwar für alle Versorgungsfälle eines abgelaufenen Kalendermonats. Sammelabrechnungen sind möglich. Die Rechnungslegung ist erstmalig nach erfolgter Genehmigung durch die Pflegekasse möglich.
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