Ab 1. Juli: Neues Kostenträger-IK für Impfstoffbestellung
Zum neuen Monat wird das Kostenträger-IK 100038825 abgelöst. Auf den Corona-Impfstoffrezepten muss eine neue Ziffernfolge eingetragen werden.
Ab dem 1. Juli gibt es ein neues Institutionskennzeichen für die Abrechnung der Corona-Impfstoffe. Ärzt:innen sollen auf dem Bestellrezept das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 angeben. Das IK soll zum neuen Monat in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) hinterlegt sein, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Praxen informiert. Bislang konnten die Ärzt:innen das Kostenträger-IK 100038825 verwenden.
So sollen die Ärzt:innen die Impfstoffrezepte (Muster-16- oder blaues Privatrezept) bedrucken:
- Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Kostenträger-IK: 103609999
- LANR (lebenslange Arztnummer)
- BSNR (Betriebsstättennummer)
LANR und BSNR für Betriebsärzt:innen: 111111100
LANR und BSNR für Privatärzt:innen: 222222200
- Versichertenfeld: EFN Nummer bei Betriebsärzt:innen und PVS-ID bei Privatärzt:innen
- Ausstelldatum: entspricht Bestelldatum
- Verordnungstext: generische Bestellung für Erstimpfungen und impfstoffspezifische namentliche Bestellung für Zweitimpfungen unter Angabe der benötigten Impfstoffdosen entsprechend der Vialgröße, um Rundungen in der Apotheke möglichst zu vermeiden. Außerdem wird das benötigte Impfstoffzubehör angegeben. Erst- und Zweitimpfungen sind auf separaten Rezepten zu bestellen.
Optional können „Gebührenfrei“, „Impfstoff“ und „Sprechstundenbedarf“ angekreuzt werden.
Der Anspruch auf die Corona-Impfung ist in der Coronavirus-Impfverordnung verankert. Der Impfstoff wird vom Bund bereitgestellt und finanziert.
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