Kind krank: Telefonische AU auch für Eltern
Ist das Kind krank, bedeutet das für Eltern neben der Pflege der kleinen Patient:innen auch einiges an Organisation. Denn meist muss jemand von der Arbeit zu Hause bleiben, um die Betreuung zu übernehmen. Dafür gibt es Kinderkrankengeld, aber nur bei Vorlage eines Attestes. Seit 18. Dezember ist für Eltern eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) möglich, wenn der Nachwuchs krank ist.
Seit rund zwei Wochen können sich Patient:innen mit leichten Symptomen per Telefon von der Arztpraxis krankschreiben lassen. Und zwar für bis zu fünf Tage – vorausgesetzt, sie sind der Praxis bereits bekannt. Für Mütter und Väter gilt zudem seit Montag: Ist das Kind krank, genügt ebenfalls ein Anruf. Denn auch für Eltern besteht die Möglichkeit der telefonischen AU. Die Höchstdauer beträgt ebenfalls fünf Tage und der/die kleine Patient:in muss der Praxis bekannt sein.
Telefonische AU für Eltern nur bei leichten Symptomen des Kindes
Angeregt wurde die Regelung zur telefonischen AU für Eltern von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, um sowohl Praxen als auch Mütter und Väter zu entlasten. Denn für die Beantragung von Kinderkrankengeld ist ein ärztliches Attest nötig, dass Angestellte der Arbeit fernbleiben mussten, um sich um ihr erkranktes Kind bis zwölf Jahre kümmern zu können. Dafür erhalten sie einen Lohnausgleich von 90 Prozent des Nettolohns. Pro Jahr sind je Elternteil ab Januar 15 Kinderkrankentage möglich.
Um die Bescheinigung zu erhalten, müssen Eltern mit erkrankten Kindern demnach bei der behandelnden Kinderarztpraxis anrufen, die die AU elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt. Beschäftigte sind jedoch trotzdem verpflichtet, ihre/n Chef:in über ihr Fernbleiben zu informieren, und zwar unverzüglich. Hinzukommt, dass die telefonische AU für Eltern nur bei leichten Symptomen des Kindes möglich ist.
Achtung: Wie bei der regulären Krankschreibung per Telefon gibt es auch auf die telefonische AU für Eltern keinen gesetzlichen Anspruch. Der/die Ärzt:in entscheidet folglich, ob ein Anruf genügt oder ob eine persönliche Vorstellung des kranken Kindes in der Praxis notwendig ist.
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