Vandalismus in der Apotheke: Was gilt?
Ob Graffiti an der Wand, zerschlagene Scheiben, Schmierereien auf dem Botendienstauto oder andere Verwüstungen: Vandalismus macht auch vor den Apotheken nicht Halt. Doch was ist zu tun, wenn du morgens als Erste:r in der Apotheke bist und Spuren von Vandalismus entdeckst?
„Unter Vandalismus versteht man die mutwillige Zerstörung oder Beschädigung einer privaten oder öffentlichen Sache“, stellt die Polizei klar. Dabei handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, sondern Sachbeschädigung ist eine Straftat, die gemäß §300 Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann.
Stellen PTA Vandalismus in/an der Apotheke fest, sollten sie daher umgehend die Apothekenleitung informieren und zugleich die Polizei verständigen. „Je schneller die Beamtinnen und Beamten informiert sind, desto höher ist die Chance, dass die Täter gefasst werden können“, so die Polizei weiter.
Funfact: Der Begriff Vandalismus leitet sich vom ostgermanischen Stamm der Vandalen ab, der vor Jahrhunderten durch Europa zog und dabei sinnlos Städte, Dörfer und Co. – darunter auch Rom – zerstörte.
Vandalismus in der Apotheke: Heldentaten tabu
Danach heißt es warten, denn bevor die Polizei eintrifft, darf nicht damit begonnen werden, eventuelle Spuren zu beseitigen oder aufzuräumen, um die Suche nach dem/der Täter:in nicht zu erschweren. Auch mit dem Fotografieren der Schäden für die Versicherung solltest du erst loslegen, wenn die Polizei grünes Licht dafür gibt. Ist alles dokumentiert, kann die Apothekenleitung die zuständige Versicherung informieren und eine Schadensmeldung einreichen sowie Anzeige bei der Polizei erstatten.
Tipp: Vor allem bei Schmierereien an der Apothekenwand rät die Polizei dazu, diese möglichst schnell zu entfernen, um die Täter:innen nicht zu weiteren „Kunstwerken“ zu animieren. Es heißt also schrubben. Zur Abschreckung raten die Expert:innen außerdem zu Videokameras, Alarmanlagen und einer sanften dauerhaften Beleuchtung.
Und was gilt, wenn du den/die Täter:in auf frischer Tat ertappst – zur Rede stellen oder wegschauen? Ähnlich wie bei einem Einbruch oder einem Überfall in der Apotheke solltest du nicht versuchen, den/die Held:in zu spielen. Denn mitunter lässt sich nur schwer einschätzen, wie der/die Verursacher reagiert. Die eigene Sicherheit sollte daher im Vordergrund stehen. Verständige also umgehend die Polizei und informiere sie darüber, dass die Täter:innen noch vor Ort sind.
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