PTA Peggy Becker hat an die Kolleg:innen, die Adexa und den BVpta geschrieben und zur Unterstützung am Apotheken-Protesttag aufgerufen. Und auch der BVpta appelliert an die Teams: „Haben Sie Mut und zeigen Ihre Wut positiv.“
Am 14. Juni ist bundesweiter Apotheken-Protesttag. Stand jetzt soll es in Düsseldorf eine Demo geben. Von der Standesvertretung kommt Unterstützung – die Abda ist mit Materialien für die Apotheken und begleitenden Maßnahmen dabei.
„Eine gute Aktion, und wir hoffen, dass viele Apotheken und Mitarbeitende mitmachen werden“, so Margareta Ewers. „Sprechen Sie mit Ihrem Apothekeninhaber oder Apothekeninhaberin, dass Sie sich wünschen, als Team mitzumachen. Es geht auch um die Zukunft der Arbeitsplätze in Apotheken“, appelliert die BVpta-Vorsitzende.
Dürfen PTA „streiken“?
Ja, denn Streiken ist ein Grundecht und im Grundgesetz verankert. Konkret in Artikel 9 III S. 1 GG: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“ Demnach dürfen alle Angestellten streiken – auch diejenigen, die keine Gewerkschaftsmitglieder sind. Während des Streiks sind die arbeitsvertraglichen Pflichten vorrübergehend aufgehoben, weshalb dir keine Strafe droht, wenn du diesen nicht nachkommst.
Ewers hat eine klare Botschaft. „Mit den Auswirkungen der komplett ratlosen Gesundheitspolitik werden die katastrophalen Bedingungen des Apothekenalltags und die Zukunftsprognosen nach Ansicht des BVpta von der Politik nicht wahrgenommen.“ Apotheken hätten durch die anhaltenden Lieferengpässe Gehör gefunden, sodass aus dem Bundesrat Unterstützung für die Apothekenforderungen komme.
„Apothekenteams werden gebeten, sich in den kommenden Wochen vorzubereiten und sich untereinander abzustimmen.“ Der Erfolg des Apotheken-Protesttages hänge maßgeblich von einer großen, flächendeckenden Teilnahme ab.
„Haben Sie Mut und zeigen Ihre Wut positiv, denn wer ist für das Problem verantwortlich und welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie?“
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