Ab Juli: Weniger Netto vom Brutto für PTA?
Ein Blick auf den Kontostand könnte PTA ab Juli stutzig machen. Der Grund: Viele Kolleg:innen bekommen von dem/der Chef:in weniger Geld überwiesen, und zwar auch ohne, dass sich am eigentlichen Gehalt etwas ändert. Warum es für Angestellte weniger Netto vom Brutto gibt, erfährst du von uns.
Das PTA-Gehalt fällt nicht gerade üppig aus. Laut dem Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter:innen zwischen der Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken stehen Kolleg:innen beispielsweise ab dem dritten Berufsjahr 2.538 Euro pro Monat (2.440 Euro in Nordrhein, 2.585 Euro in Sachsen) zu, ab dem sechsten Berufsjahr sind es dann 2.737 Euro (2.632 Euro in Nordrhein, 2.895 Euro in Sachsen).
„Zum Leben zu wenig“, finden viele Kolleg:innen und wünschen sich laut dem PTA-Gehaltsreport im Schnitt rund 500 Euro mehr pro Monat für ihre Arbeit. Doch für zahlreiche Angestellte heißt es ab Juli weniger statt mehr Gehalt auf dem Konto. Grund dafür sind steigende Beiträge zur Pflegeversicherung, die dafür sorgen, dass weniger Netto vom Brutto übrigbleibt.
Weniger Netto vom Brutto: Auf die Kinder kommt es an
Wie andere Angestellte müssen PTA von ihrem monatlichen Bruttogehalt noch Steuer- und Sozialabgaben leisten. Konkret geht es um die Lohnsteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Diese werden automatisch vom Lohn abgezogen. Somit landen bei den Kolleg:innen laut Gehaltsreport schlussendlich im Schnitt nur knapp 1.500 Euro auf dem Konto.
Und ab Juli fällt die Summe sogar noch geringer aus, auch wenn sich am Gehalt nichts ändert – zumindest für manche Apothekenangestellte. Denn ab Monatsbeginn erhöhen sich die Beiträge zur Pflegeversicherung. Vor allem für Angestellte ohne Kinder wird es dann teurer. Denn Beschäftigte, die kein Kind haben, zahlen künftig 4 Prozent statt bisher 3,4 Prozent ihres Bruttolohns in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Für Personen mit einem Kind sind es 3,4 Prozent (zuvor 3,05 Prozent), ab zwei Kindern maximal 3,15 Prozent.
Im Klartext heißt das: Kinderlose Kolleg:innen haben künftig deutlich weniger Netto vom Brutto als Beschäftigte mit Nachwuchs. Dazu ein Beispiel: Eine tarifbeschäftigte Kollegin ohne Kinder im siebten Berufsjahr verdient 2.737 Euro brutto im Monat. Davon wurden bisher 93 Euro für die Pflegeversicherung abgezogen (= 3,4 Prozent). Künftig sind es jedoch fast 20 Euro mehr mehr, nämlich 109,48 Euro (= 4 Prozent). Bei einem Kollegen mit zwei Kindern erhöht sich der Abzug dagegen um nicht einmal drei Euro (bisher 83,48 Euro, ab Juli 86,22 Euro).
Übrigens: Arbeitgebende haben bisher die Hälfte des Beitrags übernommen. Zwar beteiligen sie sich auch weiterhin daran, allerdings erst ab einem Kind zur Hälfte.
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