Sabril (Vigabatrin, Sanofi) ist von einem vorübergehenden Lieferengpass betroffen – dieser werde voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2023 andauern. So lange soll die Belieferung von Sabril 500 Filmtabletten und Beuteln nur gegen Vorlage eines Rezepts erfolgen.
Sabril ist in Kombination mit anderen Antiepileptika zur Behandlung von Patient:innen mit pharmakoresistenten fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung zugelassen, wenn alle anderen adäquaten Arzneimittelkombinationen nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden. Außerdem kommt das Arzneimittel als Monotherapie zur Behandlung infantiler Spasmen zum Einsatz.
Sabril: Lieferengpass wegen Lieferverzögerung des Wirkstoffs
Seit Juli ist Sabril von einem vorübergehenden Lieferengpass betroffen. „Die aktuelle Versorgungslage ist auf eine Lieferverzögerung des Wirkstoffes Vigabatrin bei unserem Lieferanten zurückzuführen“, teilt Sanofi in einem Informationsbrief mit. Ein Qualitätsmangel liege nicht vor, verfügbare Packungen können abgegeben werden. Sanofi ist nach eigenen Angaben weiterhin bestrebt, Sabril zum Wohle jener Patient:innen bereitzustellen, die das Arzneimittel benötigen. „Es ist unser Ziel, die Lieferfähigkeit von Sabril so rasch wie möglich wiederherzustellen.“
Der Lieferengpass werde voraussichtlich bis zum 1. Quartal 2023 andauern. „Für die Dauer des Engpasses erfolgt die Belieferung der Arzneimittel nur gegen Vorlage eines individuellen Rezepts.“
Sanofi: Empfehlungen zur Risikominimierung
- Granulatformulierung (Sabril Beutel) nicht bei refraktärer Epilepsie verwenden, sondern möglichst nur noch für die Behandlung infantiler Spasmen
- Sabril 500 mg Filmtabletten sind den Sabril Beuteln vorzuziehen, falls die Einnahme möglich ist
Patient:innen, die bereits mit Sabril behandelt werden
- Jede Fortsetzung der Behandlung mit Vigabatrin sollte möglichst auf Kinder mit infantilen Spasmen (West-Syndrom) beschränkt werden, die eine Behandlung mit Vigabatrin benötigen. Auch hier gilt: Tabletten sind, wenn möglich dem Granulat vorzuziehen. Wird die Darreichungsform ausgetauscht, ist eine engmaschige ärztliche Kontrolle angezeigt.
- Patient:innen, die mit Vigabatrin behandelt wurden und nicht an infantilen Spasmen (West-Syndrom) leiden, sollten abhängig vom klinischen Verlauf an eine neurologische Praxis verwiesen werden. Gegebenenfalls kann eine Therapieumstellung erwogen werden.
Soll eine neue Behandlung mit Vigabatrin begonnen werden, sollte dies nur bei Kindern mit infantilen Spasmen (West-Syndrom) erfolgen – Filmtabletten sind den Beuteln vorzuziehen.
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