Einigung: KVen rechnen Bürgertests weiter ab
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach haben sich geeinigt – die KVen werden weiterhin die Abrechnungen der Teststellen entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen.
In einem Brandbrief hatten sich die KVen an den Minister gewandt – sie werden die Prüfung der Abrechnung der Bürgertests nicht mehr durchführen und deswegen keine Auszahlungen vornehmen können. Es folgten Gespräche, die schließlich zu einer Einigung führten.
Die KVen rechnen die Bürgertests weiterhin ab und nehmen die Auszahlungen vor. Die neuen Anspruchsvoraussetzungen für die Bürgertests müssen die KVen aber nicht prüfen.
„Jetzt ist geklärt, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssen. Entscheidend ist, dass die KVen – solange an den Bürgertestungen festgehalten wird – für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden“, so Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Welche Aufgaben übernehmen die KVen?
- Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren überprüfen
- nach Auszahlung der Beträge Daten der Testzentren an den Bund weitergeben
Nachdem die Daten weitergeben wurden, wird die Plausibilität der durchgeführten Tests und Ergebnisse überprüft und Auffälligkeiten an die verantwortlichen Ordnungsbehörden der Kommunen weitergegeben, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Ordnungsbehörden teilen dann gegebenenfalls den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen haben.
„Wir kombinieren unbürokratische Verwaltung mit effektiver Kontrolle. Die KVen überprüfen weiterhin die Abrechnung. Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen,“ so Lauterbach.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
AU unglaubwürdig: Psychische Probleme reichen nicht
Fallen Beschäftigte krankheitsbedingt bei der Arbeit aus und legen dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor, hat diese in der Regel Bestand. …
Krank mit Ansage: Kündigung oder nicht?
„Ich glaube, morgen bin ich mal krank“ – Sätze wie dieser sind wohl vielen Beschäftigten schon mindestens einmal durch den …
Jahresvertrag: Vier Monate Probezeit zulässig?
Das Thema Probezeit sorgt immer wieder für Diskussionen – vor allem in Bezug auf deren maximale Dauer. Das gilt erst …














