Apotheken dürfen künftig neben der Corona-Impfung auch eine Impfung gegen Grippe durchführen. Eine entsprechende Neuregelung verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend gemeinsam mit dem Corona-Bonus für Pflegekräfte.
Danach sind Apotheken in Zukunft grundsätzlich zur Grippeschutzimpfung berechtigt, wenn das Personal dafür entsprechend geschult wurde. Bislang war dies nur im Rahmen eines Modellprojekts erlaubt.
Die Apothekervereinigung ABDA begrüßte den Parlamentsbeschluss. „Gerade beim jährlichen Grippeschutz sind zusätzliche Angebote dringend erforderlich, da die Impfquote trotz aller Angebote und Kampagnen viel zu niedrig ist“, erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Seit Anfang Februar werden in Apotheken bereits bundesweit Impfungen gegen das Coronavirus verabreicht.
Mehr aus dieser Kategorie
Weniger Geld für PTA mit Kind? Neues beim Elterngeld
Seit Monatsbeginn greifen Neuerungen beim Elterngeld. Denn im Bundeshaushalt muss gespart werden. Die Zahl der Anspruchsberechtigten wurde daher verringert. Doch …
Urlaub statt Krankmeldung – erlaubt?
Während einige Angestellte nie krank werden, fehlen andere dagegen beinahe ständig aufgrund von Krankheit. Das stellt nicht nur die Geduld …
Rezeptfälschungen: 16-Jährige unter Verdacht
Eine 16-Jährige soll als Angestellte in einer Arztpraxis regelmäßig Rezepte gefälscht haben. Eine ebenfalls jugendliche Mittäterin soll diese in verschiedenen …