Ukraine-Spenden: Was gilt bei der Steuer?
Der Krieg in der Ukraine hält an und Spenden sind sowohl vor Ort als auch hierzulande gefragt wie nie. Wer Notleidende mit Geld- oder Sachspenden unterstützt, kann dies steuerlich geltend machen. Das Bundesfinanzministerium hat dafür Erleichterungen auf den Weg gebracht.
Die gute Nachricht zuerst: Rund sechs Milliarden Euro haben die Bürger:innen hierzulande wohl im Jahr 2021 gespendet – so viel wie noch nie, berichtet der Lohnsteuerhilfeverein. In diesem Jahr dürfte die Spendenbereitschaft sogar noch höher ausfallen. Als Spende gilt eine freiwillige Ausgabe, für die keine Gegenleistung erwartet wird, beispielsweise um anderen Menschen oder Tieren etwas Gutes zu tun.
Und das wird auch steuerlich belohnt. Denn ein Teil der Spendenleistung kann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Für Spenden im Rahmen der Ukraine-Krise soll das noch leichter möglich sein. Der Grund: eine „Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements“, wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben betont.
Spenden als Sonderausgaben absetzen
Generell gilt: „Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar“, stellt der Lohnsteuerhilfeverein klar – vorausgesetzt, es liegen entsprechende Belege dafür vor und der Betrag geht an eine sogenannte steuerbegünstigte Organisation, wie eine Stiftung, einen Verein oder ein gemeinnütziges Projekt.
Daran ändert sich auch durch die Erleichterungen für Spenden im Rahmen des Ukraine-Kriegs nichts. Allerdings benötigen Spendende im Zeitraum vom 24. Februar bis 31. Dezember 2022 als Beleg lediglich einen Kontoauszug oder einen Ausdruck vom Online-Banking anstatt wie sonst eine amtliche Zuwendungsbestätigung. Wie hoch die Spende ausfällt, spielt dabei keine Rolle, solange sie auf ein Sonderkonto für die Ukraine-Hilfe eingeht.
Neben reinen Geldspenden gibt es für PTA noch weitere Möglichkeiten, notleidende Ukrainer:innen zu unterstützen, beispielsweise im beruflichen Umfeld. So können sie unter anderem auf einen Teil ihres Lohns verzichten, den die Apothekenleitung dann an eine gemeinnützige Organisation spendet, und zwar steuerfrei. Hinzu kommen Aufwands- und/oder Vergütungsspenden. Das gilt, wenn du zum Beispiel die Arbeit eines Vereins wie Apotheker ohne Grenzen unterstützt und dafür auf eine Aufwandsentschädigung – für Fahrtkosten und Co. – oder Vergütung verzichtest.
Übrigens: Ähnlich wie bei der Arbeit im Impfzentrum während der Corona-Pandemie kann die Vergütung für eine nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen der Ukraine-Hilfe als Übungsleiterpauschale bis zu 2.400 Euro steuerfrei bleiben. „Voraussetzung ist, dass die nebenberufliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation ausgeführt wird und zeitlich maximal ein Drittel einer Vollzeittätigkeit ausmacht. Außerdem muss die Tätigkeit einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienen“, heißt es vom Lohnsteuerhilfeverein.
Die Gesamtsumme der geleisteten Spenden, egal in welcher Form, gibst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben an, sodass diese vom Finanzamt berücksichtigt und von deinen zu zahlenden Steuern abgezogen werden können.
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