Verlängerte Haltbarkeit erschwert Chargenprüfung
Gefälschte Impfpässe sind und bleiben Thema in den Apotheken. Die Möglichkeit der Chargenprüfung im DAV-Portal kann die Echtheit zwar nicht abschließend verifizieren, aber im Einzelfall einen bestehenden Fälschungsverdacht erhärten. Doch die Verlängerung der Haltbarkeit einiger Corona-Impfstoffchargen sorgt für Probleme bei der Chargenprüfung.
Stellen Apotheken ein digitales Impfzertifikat aus, kann im DAV-Portal die Charge überprüft werden. Wird die „verimpfte“ Charge in die Maske eingetragen, kann überprüft werden, ob die Chargennummer beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gelistet ist und der Impfstoff innerhalb des Zeitraums von der Auslieferung bis zum Verfallsdatum der Charge verimpft wurde. Doch die Chargenprüfung hat auch ihre Grenzen. Nämlich dann, wenn beispielsweise die Haltbarkeit einiger Impfstoffchargen verlängert wurde.
Weil die Haltbarkeit einer Charge Comirnaty (Biontech) von November 2021 auf Februar 2022 verlängert wurde, können Probleme bei der Ausstellung digitaler Impfzertifikate über das Verbände-Portal möglich sein. Der Grund: Im Portal wird angezeigt, dass die eingegebene Charge abgelaufen sei. Ist dies der Fall, kann die Impfung in der Regel nicht digitalisiert werden.
Allerdings haben Apotheken die Möglichkeit, über die Biontech-Website im geschlossenen Bereich eine Chargenprüfung vorzunehmen. Im Portal müssen die Kolleg:inne den Schritt Chargenüberprüfung überspringen, damit das digitale Impfzertifikat erstellt werden kann.
Außerdem wurde die Haltbarkeit einiger Chargen Spikevax (Moderna) verlängert. Die betroffenen ungeöffneten Vials sind statt sieben nun neun Monate bei Temperaturen von -25 Grad bis -15 Grad haltbar. Achtung: Die verlängerten Haltbarkeitsfristen gelten ausschließlich für die Lagerung bei Temperaturen zwischen -25 Grad und -15 Grad. Eine aufgetaute Durchstechflasche ist bei 2 Grad bis 8 Grad weiterhin nur 30 Tage einschließlich einer möglichen Transportzeit von zwölf Stunden haltbar.
„Mit Änderung der Zulassung vom 8. Dezember 2021 wurde eine Verlängerung der Haltbarkeit von Spikevax bei Lagerung in gefrorenem Zustand (-15 bis -25°C) genehmigt. Vor diesem Zeitpunkt produzierte Chargen des Impfstoffs Spikevax, die in Deutschland bereits ausgeliefert wurden beziehungsweise noch werden, sind allerdings noch mit einer Haltbarkeitsdauer von sieben Monaten gekennzeichnet, obwohl sie nun neun Monate haltbar sind,“ teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit und liefert ein Beispiel: Vials mit einem Verfalldatum 10. Januar 2022 können bis 10. März genutzt werden.
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