Genesenenzertifikate und manuelle Nachträge: So wird abgerechnet
Seit kurzem können Apotheken Genesenenzertifikate und den Nachweis der Booster-Impfungen digitalisieren. Außerdem dürfen Nachtragungen im gelben analogen Impfpass vorgenommen werden. Zeit, die Abrechnung zu klären. Die ABDA hat ihren Leitfaden nicht nur aktualisiert, sondern auch umbenannt: Die „Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19-Zertifikaten und Impfpassnachträgen“ zeigt, wie die Leistung abgerechnet wird.
Für die Ausstellung eines digitalen Impfnachweises erhalten Apotheken 6 Euro, und zwar jeweils für die Erst-, Zweit- und Boosterimpfung sowie für die Ausstellung eines Genesenenimpfzertifikats und Genesenenzertifikats. Nimmt die Apotheke einen Nachtrag im gelben Impfpass vor, wird die Leistung mit 2 Euro vergütet.
Die aktualisierte Handlungshilfe der ABDA erklärt, wie die Zertifikate abgerechnet werden. Die Zahl der abzurechnenden und erstellten digitalen Impfzertifikate wird monatlich im Verbändeportal über das Modul: „COVID-19-Zertifikat“ abgerufen. Geschieht dies, wird ein PDF generiert, das bis 31. Dezember 2024 gespeichert oder aufbewahrt werden muss. Die Daten der Abrechnungsdatei werden anschließend auf den Sammelbeleg aufgetragen und abgerechnet.
Achtung! Das Portal erfasst nur die Zertifikate, die digital erstellt werden. Nachtragungen im gelben Impfpass werden nicht erfasst. „Rein vorsorglich empfehlen wir zur Dokumentation des erfolgten Nachtrags das Führen einer formlosen Übersicht“, heißt es in der Handlungshilfe der ABDA. Apotheken sollen dazu das Datum des Nachtrags, den Vor- und Nachnamen der/des Impfpassinhaber:in sowie dessen/deren Unterschrift festhalten und ebenfalls bis 31. Dezember 2024 aufbewahren.
Am Monatsende wird schließlich abgerechnet, und zwar über den Sammelbeleg des Nacht- und Notdienstfonds. Darauf werden die über das Verbändeportal abgerufene Anzahl der erstellten digitalisierten Zertifikate und der manuell dokumentierten Impfpassnachträge sowie die entsprechenden Erstattungsbeträge aufgedruckt.
Und so wird der Beleg „Nacht- und Notdienstfonds des DAV“ bedruckt:
- Felder Empfänger, Fonds-IK und das Feld unter der Fonds-IK durchstreichen
- „Impfzertifikate“ im Verordnungsteil eintragen
- Apotheken-IK eintragen
- „Summe“: Gesamtbrutto der ausgestellten Zertifikate und Nachträge in Euro
- „Sonderkennzeichen“:
Sonder-PZN Impfzertifikat 06461475 (gilt für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen sowie das Genesenenimpfzertifikat)
Sonder-PZN Genesenenzertifikat 17716441
Sonder-PZN manueller Impfpassnachtrag 17716464
Achtung: Weil Genesenenzertifikate aus dem August noch nicht abrechnet werden konnten, erfolgt deren Abrechnung im September.
- „Faktor“: Anzahl der Zertifikate und Nachträge (maximal vierstellig)
- „Anzahl“: Summe Erstattungsbetrag der ausgestellten Zertifikate/Nachträge in Cent „Abgabemonat Ende“: Letzter Kalendertag des Abgabemonats
Stempel und Unterschrift nicht vergessen.
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