Ab dem 14. Juni sollen Apotheken vollständig geimpften Kund:innen einen digitalen Impfnachweis ausstellen können. Es gibt jedoch einen Haken – die Apotheke muss Verbandsmitglied und auf dem Portal „mein-apothekenmanager.de“ registriert sein.
Apotheker:innen können Nachtragungen im Impfpass vornehmen, Grundlage ist die Änderung im Infektionsschutzgesetz. Außerdem soll in der Offizin auf Wunsch des Impflings die Corona-Schutzimpfung in einem digitalen Zertifikat bescheinigt werden. Wie die ABDA mitteilt, soll es bereits ab Montag (14. Juni) soweit sein. Auf dem Portal „mein-apothekenmanager.de“ können Verbraucher:innen bundesweit Apotheken in ihrer Nähe finden, die digitale Impfnachweise kostenlos ausstellen.
„Wir wollten so schnell wie möglich ein Werkzeug entwickeln, mit dem Apotheken sicher und rechtsverbindlich einen Impfnachweis digitalisieren können. Über das wohnortnahe Apothekennetz bringen wir den Impfnachweis am besten zu den Menschen“, sagt der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich. „In den ersten Tagen wird die Zahl der Apotheken, die das Angebot machen, wahrscheinlich noch begrenzt sein. Wir gehen aber davon aus, dass die Zahl der Apotheken sehr schnell im vierstelligen Bereich liegt.“
Was müssen Apotheken tun, um digitale Impfnachweise ausstellen zu können? Sie müssen sich auf dem Verbändeportal des DAV anmelden und registrieren – das ist bereits seit dem 9. Juni möglich. Um das Portal nutzen zu können, muss der/die Apothekeninhaber:in Mitglied im Landesapothekerverband und somit im DAV sein.
Das Verbändeportal ist laut ABDA für den Service der Digitalisierung der Impfnachweise an den zentralen Server des vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragten Dienstleisters IBM angebunden. Dieser stelle die digitalen Impfzertifikate aus, die dann vom Verbändeportal angezeigt und ausgedruckt werden können.
Derzeit sind hierzulande knapp 22 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft. Insgesamt haben 46 Prozent mindestens eine Impfdosis erhalten (Stand 7. Juni). Geimpfte können ihren Impfstatus mit dem gelben Impfpass der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nachweisen oder in wenigen Tagen per Handy.
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