Der PTA-Beruf muss attraktiver werden, denn es herrscht Fachkräftemangel. Mit dem PTA-Reformgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, soll die Ausbildung moderner und attraktiver werden. Könnte auch eine Umbenennung des PTA-Berufs die Attraktivität steigern? Die Idee, die Berufsbezeichnung zu ändern, gilt es zu diskutieren und sie wird vom BVpta in der neuen Agenda Berufspolitik in den Raum gestellt.
Pharmazeutisch technische/r Assistent:in ist, wie der Name schon sagt, ein Assistenzberuf. Der Ruf nach einem „pharmazeutischen Hilfsberuf“ wurde vor mehr als 50 Jahren laut und war mit dem Wunsch verbunden, Apotheker:innen bei ihrer Arbeit zu entlasten – insbesondere in Labor und Rezeptur. Denn in den 50er und 60er Jahren mussten noch weitaus mehr Arzneimittel von Apotheken selbst hergestellt werden. Nach und nach wurden PTA immer mehr im Handverkauf eingesetzt und sind inzwischen echte Allrounder. Im Laufe der Jahre hat sich das Berufsbild vom ursprünglich reinen Assistenzberuf hin zu einer verantwortungsvollen Tätigkeit entwickelt. Braucht es den/die Assistent:in in der Berufsbezeichnung noch?
PTA: Änderung der Berufsbezeichnung?
„Nach der Reform ist vor der nächsten Reform“, schreibt der BVpta in der aktuellen berufspolitischen Agenda, die konkrete Handlungsbedarfe und Vorschläge beinhaltet. Das Ziel: Zukunftssicherung und Steigerung der Attraktivität des PTA-Berufes. „Es bedarf kontinuierlicher Modernisierungs- und Weiterentwicklungsprozesse, um die Aus- und Weiterbildung von PTA zeitnah an aktuelle Qualifikationsbedarfe anzupassen und zukunftssicher aufzustellen. Der demografische Wandel, die Digitalisierung und Fachkräfteengpässe sind dabei wesentliche Faktoren.“
Ein Punkt ist die Umbenennung des PTA-Berufes und somit eine Änderung der Berufsbezeichnung weg vom Assistenzberuf. „Im Zusammenhang mit einer konsequenten Aufwertung des PTA-Berufes strebt der BVpta perspektivisch auch eine mögliche Änderung der Berufsbezeichnung an“, heißt es. Konkret geht es um die Eliminierung des Begriffes „Assistent/-in“.
PTA ohne A? Das MTA Reformgesetz macht es vor
PTA ohne A? Was ist die Alternative? Im angelsächsischen Raum arbeitet der/die „Pharmacy Technician“. Eine Alternative, die auch für den BVpta vorstellbar wäre, wie ein Sprecher mitteilt. Der BVpta verweist in seiner Agenda auf das MTA Reformgesetz. Hier wird eine Änderung der bisherigen Berufsbezeichnung umgesetzt. Aus MTA wird „Medizinische/r Technolog:in“ im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin). „Dies vollzieht fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, die bereits durch den medizinisch-technischen Fortschritt erfolgt sind, sprachlich nach“, schreibt der BVpta.
Ein weiteres Beispiel sind die Gesundheitsfachberufe. Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurden die Pflegeausbildungen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in einem Pflegeberufegesetz (PflBG) zusammengeführt. Die Absolvent:innen erlangen den Berufsabschluss „Pflegefachmann/-fachfrau“.
Bislang ist die Änderung der Berufsbezeichnung PTA nur eine Idee, die diskutiert und im besten Fall vom Gesetzgeber festgeschrieben wird. In der Agenda des BVpta geht es noch um viel mehr. Beispielsweise um Aus- und Weiterbildung, Studium und die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen.
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