PTA-Vertretung: Das ist geplant
Der Referentenentwurf zur Apothekenreform liegt vor. Ein Baustein und Streitpunkt ist die PTA-Vertretung. Mit dem Entwurf wird klar, wie sich das Bundesgesundheitsministerium die kurzzeitige PTA-Vertretung vorstellt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Pharmazeutisch-technische Assistent:innen sollen die Apothekenleitung vertreten dürfen, wenn:
- die Pflicht zur Beaufsichtigung entfallen ist,
- sie durch erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterqualifizierungsschulung zur vertretungsberechtigten PTA weiterqualifiziert sind und
- keine Apothekerin, kein Apotheker, keine vertretungsberechtigte Pharmazieingenieurin oder kein vertretungsberechtigter Pharmazieingenieur anwesend sind.
Die Weiterqualifizierungsschulung soll PTA zur Vertretung der Leitung einer Apotheke befähigen. Der Inhalt der Weiterqualifizierungsschulung soll insbesondere vertiefende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu den folgenden Themen vermitteln:
- Klinische Pharmazie, insbesondere die patientenbezogene Anwendung von Arzneimitteln einschließlich der notwendigen Beratung,
- Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere
- Umgang mit Lieferengpässen sowie Importarzneimitteln,
- Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots einschließlich der Berücksichtigung von Rabattverträgen,
- Umgang mit der Abgabe von Betäubungsmitteln und
- Erkennen der eigenen fachlichen Grenzen,
- Abgabe von apothekenpflichtigen Medizinprodukten,
- Rechtskunde,
- Umgang mit Telepharmazie und digitalen Anwendungen einschließlich der elektronischen Patientenakte,
- Personalführung einschließlich der Beaufsichtigung von Personal der Apotheke und
- Verantwortung im Bereich Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln einschließlich der Freigabe von vom pharmazeutischen Personal der Apotheke hergestellten oder geprüften Arzneimitteln.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) soll dazu ein Mustercurriculum erstellen. Dazu bleiben nach Inkrafttreten der Reform sechs Monate Zeit. Die Weiterqualifizierungsschulung soll mindestens die Dauer von zwei Jahren und 650 Stunden umfassen und berufsbegleitend absolviert werden können – auch digital.
Die PTA-Vertretung soll für einen Zeitraum von maximal 20 Tagen pro Jahr möglich sein. Die Vertretungszeit darf dabei zehn Tage am Stück nicht überschreiten; Tage, an denen die Apotheke nicht dienstbereit ist, werden hierbei nicht einberechnet. Neben der Meldeverpflichtung sollen auch die gleichen Einschränkungen bezüglich der Vertretung bestimmter Apothekenleitungen gelten, wie zum Beispiel für die Vertretung von Apothekenleitungen krankenhausversorgender Apotheken.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Jede/r Vierte ohne Arbeitszeiterfassung, Acht-Stunden-Tag als Maximum
Die Arbeitszeit gehört aktuell zu den viel diskutierten Themen. Denn die Bundesregierung plant einige Neuerungen beim Arbeitszeitgesetz. Bei der verpflichtenden …
Feiertage und Co.: Müssen PTA für dienstfreie Tage Urlaub nehmen?
Generell gilt: Arbeitnehmende sollen durch Feiertage weder geschädigt noch bereichert werden, heißt es unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Doch entscheidend …
Wenn Chef:innen das Gehalt kürzen
Zwar gilt für einen Großteil der PTA laut einer aposcope-Befragung ein Tarifvertrag, der neben Urlaub und Co. auch das monatliche …













