Morgen ist es so weit: Hämophilie-Arzneimittel sind apothekenpflichtig und können von den Apotheken abgegeben werden. Bislang wurden die Patienten ausschließlich über spezialisierte Hämophiliezentren mit den benötigten Arzneimitteln versorgt. Wir geben dir einen Überblick, was du bei der Abgabe beachten musst.
Mit dem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) wird zum 1. September 2020 der Vertriebsweg für Hämophilie-Arzneimittel angepasst. Die Patienten werden ausschließlich über die Apotheke versorgt – bis auf wenige Ausnahmen. Somit kommen auf das Apothekenteam ab morgen neue Aufgaben zu. Bei der Versorgung gibt es unter anderem Besonderheiten bei der Zusammenstellung der Packungen, der Zuzahung und der Dokumentation. Alles, was du wissen musst, findest du in unserem Download zum Hämophilie-Rezept.
Hämophilie-Patienten fehlen Gerinnungsfaktoren. Unterschieden wird in Hämophilie A – einem Faktor VIII-Mangel – und Hämophilie B – einem Faktor IX-Mangel –, wobei Hämophilie A häufiger auftritt. Therapiert wird durch Substitution der fehlenden Gerinnungsfaktoren. Bislang lief die Versorgung der Betroffenen ausschließlich über Hämophilie-Zentren, das bedeutet, die Hersteller haben die Arzneimittel im Direktvertrieb an die spezialisierten Zentren abgegeben.
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