Nach Absage folgt zweite Verlängerung: Eigentlich hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einer Verlängerung der Krankschreibung per Telefon bei leichten Atemwegsinfekten im April eine Abfuhr erteilt. Doch nach heftiger Kritik ruderte der G-BA zurück und gestatte die Verlängerung doch – befristet bis 4. Mai. Dann geht die Ausnahmeregelung allerdings für weitere zwei Wochen in die nächste Runde.
Bis 18. Mai 2020 können sich Patienten mit leichten Atemwegsinfekten ohne persönlichen Arztkontakt und nur nach telefonsicher Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für eine Woche ausstellen lassen. Darüber informiert der G-BA. Die Ausnahmeregelung gilt für Versicherte mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen. Besteht nach sieben Tagen weiterhin Arbeitsunfähigkeit, kann diese im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen verlängert werden.
Ob eine Krankschreibung per Telefon nötig ist, soll der Arzt durch telefonische Anamnese ermitteln. Um sich persönlich vom Zustand der Versicherten zu überzeugen, solle eine eingehende Befragung erfolgen. Zudem bestehe die Möglichkeit der Videotelefonie.
Patienten mit typischen Covid-19-Symptomen oder Personen, die Kontakt zu einem Covid-19-Patienten hatten sowie diejenigen mit unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege sollten vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.
Der Beschluss zur Verlängerung der Ausnahmeregelung tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 5. Mai in Kraft. Der G-BA werde rechtzeitig vor dem Auslaufen der Ausnahmeregelung am 18. Mai über eine mögliche erneute Verlängerung entscheiden.
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