Retaxfalle: Pen-Nadeln 105 statt 100 Stück
Fünf Nadeln zuviel können die Apotheke teuer zu stehen kommen. BD hatte im Mai die Packungsgröße der Pen-Nadeln umgestellt, auf 105 Nadeln pro Box. Die Apotheke darf aber nicht mehr liefern als verordnet. Die Barmer hat Retaxationen ausgesprochen, allerdings gibt es eine unbürokratische Lösung.
BD hatte die Ärzte über die Änderung der Packungsgröße rechtzeitig informiert. Entsprechend sollte auch die Arztsoftware auf den neuesten Stand gebracht werden. Seit 1. April müssen die Praxen die Software nämlich monatlich aktualisieren. Darüber hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Mediziner informiert.
Praxis muss up to date sein
Kommen die Praxen der Vorgabe nach und halten die Software bezüglich Arzneimitteln, Preisen und Arzneimittelrichtlinien auf dem neuesten Stand, sollten in den Apotheken keine Verordnungen der Pen-Nadeln zu 100 Stück mehr auflaufen. Tun sie aber. Gibt die Apotheke dennoch die Packung zu 105 Stück an den Patienten ab, kann retaxiert werden.
Änderungen erlaubt
Hilfsmittelrezepte können zwar entsprechend der Hilfsmittelrichtlinie § 7 Absatz 4 ergänzt werden, allerdings: „Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.“
Die Barmer macht eine Ausnahme
Im beschriebenen Fall kann das Rezept seitens der Barmer leicht geheilt werden. Die Kasse hat sich im angesprochenen Fall „für eine unbürokratische Lösung entschieden“ und verzichtet auf eine Unterschrift des Arztes.
„Es ist kein neues Rezept erforderlich. Es genügt ein Hinweis des Apothekers auf dem Rezept, dass das Nachfolgeprodukt 105 Pen-Kanülen beinhaltet“, teilt ein Sprecher mit. Fehlt der Hinweis wurde entsprechend retaxiert. Genaue Zahlen zur Anzahl der ausgesprochenen Retaxationen liegen nicht vor. Allerdings geht die Barmer „von einer geringen Anzahl aus, da die Umstellung der Packungsgröße, […] grundsätzlich entsprechend kommuniziert und in die Arztsoftware eingepflegt wurde.“
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