Darum wird die MwSt-Senkung für Arzneimittel nicht empfohlen
Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 Prozent auf den ermäßigten Steuersatz wird immer wieder diskutiert und unter anderem auch vom Verband der Ersatzkassen gefordert. Die Finanzkommission Gesundheit hat sich im Rahmen ihrer Empfehlungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ebenfalls mit dem Thema beschäftigt, spricht sich aber gegen eine Absenkung auf 7 Prozent aus.
Deutschland liegt im EU-Vergleich hinter Dänemark (25 Prozent) und Bulgarien (20 Prozent) auf dem dritten Platz der Länder mit dem höchsten Steuersatz auf Arzneimittel. Eine Reduzierung würde die Kassen zwar entlasten, doch die Finanzkommission mahnt vor den Auswirkungen. Denn die Absenkung würde eine zusätzliche Belastung für die öffentlichen Haushalte darstellen.
Pro und Contra
In ihre Diskussion bezieht die Finanzkommission das Ziel des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent ein – die Entlastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen. Eingeführt wurde der ermäßigte Steuersatz 1967, um „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ aus sozialpolitischen Gründen zu verbilligen. Doch inzwischen wurde der Steuersatz auf weitere Bereiche ausgeweitet und es lasse sich „keine klare Linie ziehen“, wofür 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent veranschlagt werden.
Doch die Finanzkommission lässt das Argument zur Absenkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel, dass diese lebensnotwendige Güter sind, nicht gelten. Die Begründung: Die Ausgaben insbesondere für besonders hochpreisige und lebensnotwendige Medikamente sind in der Regel durch die GKV abgedeckt. Das bedeutet, dass auch einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen Zugang zu ihnen haben und eine steuerliche Begünstigung deshalb nicht erforderlich ist.
Auch, dass ein höherer Steuersatz im Vergleich zu den europäischen Nachbarn die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Standorts Deutschland für den Pharmamarkt senken könnte, räumt die Finanzkommission ab. Das Argument gelte aufgrund der hohen Versicherungsabdeckung nur eingeschränkt. „Letztlich würde eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes vor allem die Krankenkassen finanziell entlasten, was über potentiell niedrigere Beitragssätze auch einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen zugutekäme“, heißt es im Bericht der Kommission.
Aber: Eine Umsatzsteuerreduzierung auf Arzneimittel würde zu Mindereinnahmen in Milliardenhöhe des Bundes (45 Prozent), der Länder (51 Prozent) und Gemeinden (rund 4 Prozent) führen. Länder und Gemeinden würden vom Bund erwarten, dass dieser den Ausfall kompensiere und somit den kompletten Ausfall der Steuereinnahmen trage.
„Die Umsatzsteuersenkung wäre damit eine fiskalische Umverteilung vom Bundeshaushalt in den Haushalt der GKV beziehungsweise an die PKVen“, so die Finanzkommission. Somit würde die Umsatzsteuersenkung de facto einer Erhöhung des Bundeszuschusses an die GKV entsprechen.
Außerdem würde eine generelle Absenkung auf 7 Prozent auch OTC-Arzneimittel betreffen. Allerdings könnte die Reduktion nur auf Rx-Arzneimittel beschränkt werden, wie es beispielsweise in Frankreich der Fall ist. Auch von der PKV refinanzierte Arzneimittel wären von der Senkung betroffen und die PKV wird entlastet, allerdings würden die Kosten für Steuerzahler:innen höher ausfallen als der Umfang der GKV-Entlastung.
Sickereffekte
Ein weiteres – aber nicht das größte Problem – sind aus Sicht der Finanzkommission potenzielle Sickereffekte, auch wenn die Preise zwischen Kassen und Herstellern als Nettopreise vereinbart werden. Das bedeutet: Immer dann, wenn ein Preis neu verhandelt wird, vor allem bei Neuprodukten, ist damit zu rechnen, dass die Preise um das Ausmaß oder ein Anteil der Senkung erhöht werden. In Indikationsbereichen mit neuen Therapien, würde die Umsatzsteuersenkung für die GKV im worst-case Szenario ausfallen. Will heißen, dass bei der aktuellen Marktdynamik an neuen Arzneimitteln damit gerechnet werden muss, dass in einem Zeitraum von zehn bis 20 Jahren ein substanzieller Anteil der heute zu realisierenden Ersparnis künftig entfällt. Gleichzeitig würde die Umsatzsteuer als Steuereinnahme entfallen, woraus sich ein doppeltes Dilemma zulasten zukünftiger Generationen ergebe.
Umsatzsteuersenkung ändert Ausgabendynamik nicht
Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel würde zwar zumindest kurzfristig die Arzneimittelausgaben der GKV reduzieren, aber nicht an den dahinterliegenden Ursachen ansetzen und damit die Ausgabendynamik nicht nachhaltig begrenzen, schlussfolgert die Finanzkommission.
Das Fazit: „In Anbetracht der nicht zielgenauen Steuerung und der beschriebenen Unsicherheiten spricht die Kommission keine Empfehlung zur Reduzierung der Umsatzsteuer aus.“
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