Medizinalcannabis: Beschränkung bei Wirkstärke gefordert
Seit zwei Jahren regelt das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) die entsprechenden Vorgaben zu Cannabis zu medizinischen Zwecken neu. Doch nun werden Anpassungen gefordert. Neben einem Versandverbot soll es künftig auch Beschränkungen bei der Wirkstärke von Medizinalcannabis geben.
Medizinalcannabis ist seit rund neun Jahren zulasten der Kassen verordnungsfähig und kann von Apotheken an Patient:innen abgegeben werden. Das gilt für Pflanzen, Blüten, sonstige Bestandteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, Tetrahydrocannabinol, Dronabinol und Zubereitungen der Stoffe zu medizinischen Zwecken. Fest steht: Als Betäubungsmittel gilt Medizinalcannabis nicht mehr, bleibt aber verschreibungspflichtig. Doch bei der Verordnung zeigt sich: Medizinalcannabis wird oftmals in zu hoher Wirkstoffstärke verschrieben, mit gravierenden Folgen. Das ist das Ergebnis einer zweiten Zwischenauswertung zum Konsumcannabisgesetz (KCanG). Die Empfehlung: Die Wirkstärke bei ärztlichen Cannabisverordnungen zu beschränken.
Medizinalcannabis: Gesetz soll Wirkstärke begrenzen
Im Rahmen eines Evaluationsprojektes zum KCanG, um die Auswirkungen der Teillegalisierung zu analysieren, wurde auch ein Blick auf Medizinalcannabis geworfen. Dabei haben die zuständigen Expert:innen vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg festgestellt: Medizinisches Cannabis wird oft mit einem zu hohen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) verordnet. Denn bisher lägen vor allem Studien zur medizinischen Wirkung bei einem THC-Anteil von maximal 10 Prozent vor. Höhere Wirkstärken und deren Einfluss auf verschiedene Erkrankungen wurden bisher nicht untersucht, weshalb nicht belegt sei, dass eine entsprechende Verordnung medizinisch indiziert sei.
Im Gegenteil: Bisher vorliegende Daten würden deutlich machen, dass die Anwendung von Medizinalcannabis in Wirkstoffkonzentrationen von mehr als 15 Prozent mit größeren Gefahren für die psychische Gesundheit verbunden sein kann. Daher sollten Fertigarzneimittel oder Cannabisblüten mit einem geringeren THC-Gehalt verschrieben und genutzt werden, um Risiken wie eine Abhängigkeit oder psychosomatische Symptome zu verringern. Doch dies bleibt oft unberücksichtigt. So nimmt das Angebot hochpotenter Cannabisprodukte zu, heißt es. Als Beispiel nennen die Autor:innen die Indikation Schlafstörungen und psychische Erkrankungen. Hierbei kämen häufig Präparate mit einem THC-Gehalt von 25 Prozent zum Einsatz, obwohl davon eher abzuraten sei.
Das MedCanG sollte daher angepasst und eine evidenzbasierte Beschränkung des THC-Gehalts in frei verschreibbaren Cannabisblüten eingefügt werden. Blüten mit höherem Wirkstoffgehalt sollten dabei wieder in die Anlage des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen werden, während Medizinalcannabis in niedrigeren Wirkstärken weiter als verschreibungspflichtiges Arzneimittel gilt.
Der Bericht der Expertengruppe machte außerdem deutlich, dass zwar zunehmend Cannabis aus legalen Quellen bezogen wird, allerdings auch ein Missbrauch von Medizinalcannabis stattfindet. „Beim Medizinalcannabis sehen wir erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Über dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung ist ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richtet, sondern an Freizeitkonsumierende“, kritisiert der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Professor Dr. Hendrik Streeck. Daher will die Bundesregierung den Online-versand von Cannabis gesetzlich einschränken.
Mehr aus dieser Kategorie
Krebs: Diagnose bei Chef:innen offenlegen?
Während einige Angestellte nur zu gern Einblick in ihr Privatleben liefern, möchten andere dies möglichst für sich behalten. Das gilt …
Trotz Steigerung: PTA verdienen 900 Euro unter Durchschnitt
Dass das Gehalt für viele Apothekenangestellte zu gering ausfällt, wird immer wieder diskutiert. Und daran hat sich auch 2025 nichts …
BMG plant Genehmigungsfreiheit für Hilfsmittel bis 200 Euro
„Der Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen bleibt nicht länger eine Worthülse“, so Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). In der vergangenen Woche …












